Grafische Darstellung von Beispiel 4: Das nicht im Inland ansässige Kreditinstitut K (ausländischer Geldgeber) beauftragt die im Inland ansässige GmbH G mit der Anlage von Termingeldern (steuerfreie Kreditgewährung), welche wiederum die Anlage von Termingeldern (steuerfreie Kreditgewährung) bei inländischen Banken beauftragen.
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