Der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ist im ersten Jahr insbesondere um die folgenden Hinzurechnungen und Abrechnungen zu berichtigen:
- + Warenschuldenbestand des Vorjahres
- - Warenendbestand des Vorjahres
- - Warenforderungsbestand des Vorjahres
- - Sonstige Forderungen.
- Sind in früheren Jahren Korrektivposten gebildet und noch nicht oder noch nicht in voller Höhe aufgelöst worden, ist dies bei Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags zu berücksichtigen; noch nicht aufgelöste Zuschläge vermindern, noch nicht aufgelöste Abschläge erhöhen den Unterschiedsbetrag.
Seite teilen
Die aktuelle Seite in Ihren Sozialen Netzwerken teilen.