Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren bei der Festsetzung und der Auszahlung der Mobilitätsprämie näher zu regeln.
Navigation und Service
Springe direkt zu:
BMF Amtliches Lohnsteuer-Handbuch
Seite teilen
SeiteTeilenText