ab dem 01.08.2022 geltende Fassung | bis zum 31.07.2022 geltende Fassung |
Wahl des Vorstands | Vorstand |
1Der Vorstand der Steuerberaterkammer wird von den Mitgliedern gewählt. 2Zum Mitglied des Vorstands kann nur gewählt werden, wer als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter persönliches Mitglied der Kammer ist. 3Zum Mitglied des Vorstands kann nicht gewählt werden,
4Die Satzung der Steuerberaterkammer kann weitere Ausschlussgründe vorsehen. | 1Der Vorstand der Steuerberaterkammer wird von den Mitgliedern gewählt. 2Zum Mitglied des Vorstandes kann nur gewählt werden, wer persönliches Mitglied der Kammer ist. |
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(S 0894)
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