Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, bei dem der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen besteht, nimmt in den Verfahren vor der Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.
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Amtliches Handbuch Steuerberatungsrecht
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- StBerH 2021/2022
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Zweiter Teil - Steuerberaterordnung
- Fünfter Abschnitt - Berufsgerichtsbarkeit
- Dritter Unterabschnitt - Verfahrensvorschriften
- Zweiter Teilabschnitt - Das Verfahren im ersten Rechtszug
- § 113 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
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