Vierter Unterabschnitt - Die Kosten in dem berufsgerichtlichen und in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge. Die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung.
- § 146 Gerichtskosten
- § 147 Kosten bei Anträgen auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
- § 148 Kostenpflicht des Verurteilten
- § 149 Kostenpflicht in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge
- § 150 Haftung der Steuerberaterkammer
- § 151 Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten
- § 152 Tilgung
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