In das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine sind einzutragen
- Lohnsteuerhilfevereine, die im Bezirk der Aufsichtsbehörde ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung haben, und zwar
- der Name, der Sitz und die Anschrift der Geschäftsleitung des Vereins,
- der Tag der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein und die Aufsichtsbehörde, die die Anerkennung ausgesprochen hat,
- die Namen und die Anschriften der Mitglieder des Vorstands,
- sämtliche Beratungsstellen des Vereins
sowie alle Veränderungen zu den Buchstaben a, c und d;
- im Bezirk der Aufsichtsbehörde bestehende Beratungsstellen, und zwar
- der Name, der Sitz und die Anschrift der Geschäftsleitung des Vereins,
- die Anschrift der Beratungsstelle,
- der Name und die Anschrift des Leiters der Beratungsstelle,
- (weggefallen)
sowie alle Veränderungen zu den Buchstaben a bis c.
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