ab dem 01.08.2022 geltende Fassung | bis zum 31.07.2022 geltende Fassung |
1Die Anerkennungsurkunde enthält
2Außer der Firma oder dem Namen sind keine weiteren Bezeichnungen der Berufsausübungsgesellschaft in die Anerkennungsurkunde afzunehmen. | 1Die Anerkennungsurkunde enthält
2Außer der Firma oder dem Namen sind keine weiteren Bezeichnungen der Gesellschaft in die Anerkennungsurkunde aufzunehmen. |
Navigation und Service
SieSindHierBreadcrumb
(S 0881)
Seite teilen
Die aktuelle Seite in Ihren Sozialen Netzwerken teilen.