1Die Gebühr beträgt für
| 10/10 | bis | 40/10 |
| 2/10 | bis | 12/10 |
| |||
| 10/10 | bis | 40/10 |
| 2/10 | bis | 10/10 |
| 5/10 | bis | 12/10 |
| 5/10 | bis | 12/10 |
| 5/10 | bis | 20/10 |
| 2/10 | bis | 12/10 |
| 2/10 | bis | 10/10 |
| 2/10 | bis | 4/10 |
| 2/10 | bis | 4/10 |
|
einer vollen Gebühr nach Tabelle B (Anlage 2).
21Gegenstandswert ist
- in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 und 7 das Mittel zwischen der berichtigten Bilanzsumme und der betrieblichen Jahresleistung;
- in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 4 und 5 die berichtigte Bilanzsumme;
- in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 der Gegenstandswert, der für die dem Erläuterungsbericht zugrunde liegenden Abschlussarbeiten maßgeblich ist.
2Die berichtigte Bilanzsumme ergibt sich aus der Summe der Posten der Aktivseite der Bilanz zuzüglich Privatentnahmen und offener Ausschüttungen, abzüglich Privateinlagen, Kapitalerhöhungen durch Einlagen und Wertberichtigungen. 3Die betriebliche Jahresleistung umfasst Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Erträge aus Beteiligungen, Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, Veränderungen des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, andere aktivierte Eigenleistungen sowie außerordentliche Erträge. 4Ist der betriebliche Jahresaufwand höher als die betriebliche Jahresleistung, so ist dieser der Berechnung des Gegenstandswerts zugrunde zu legen. 5Betrieblicher Jahresaufwand ist die Summe der Betriebsausgaben einschließlich der Abschreibungen. 6Bei der Berechnung des Gegenstandswerts ist eine negative berichtigte Bilanzsumme als positiver Wert anzusetzen. 7Übersteigen die betriebliche Jahresleistung oder der höhere betriebliche Jahresaufwand das 5 fache der berichtigten Bilanzsumme, so bleibt der übersteigende Betrag bei der Ermittlung des Gegenstandswerts außer Ansatz. 8Der Gegenstandswert besteht nur aus der berichtigten Bilanzsumme, wenn die betriebliche Jahresleistung geringer als 3.000 Euro ist. 9Der Gegenstandswert besteht nur aus der betrieblichen Jahresleistung, wenn die berichtigte Bilanzsumme geringer als 3.000 Euro ist.
3Für die Anfertigung oder Berichtigung von Inventurunterlagen und für sonstige Abschlussvorarbeiten bis zur abgestimmten Saldenbilanz erhält der Steuerberater die Zeitgebühr.
Seite teilen
Die aktuelle Seite in Ihren Sozialen Netzwerken teilen.