Lfd.
Nr.
| Teil des Ausbildungsberufsbildes
| Zu vermittelnde Fertigkeiten
und Kenntnisse
|
---|
1
| 2
| 3
|
---|
1. | Ausbildungspraxis (§ 3 Nr. 1) |
1.1 | Bedeutung, Stellung und
gesetzliche Grundlagen der
steuerberatenden und
wirtschaftsprüfenden
Berufe
(§ 3 Nr. 1.1) | - die Ausbildungspraxis und ihre Aufgaben in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen
- Aufgaben der für die Ausbildungspraxis wichtigen Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie der Finanzbehörden darstellen
- Aufgaben der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe erklären
- wesentliche Vorschriften des Berufsrechts der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten sowie der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer erläutern
- Vorschriften über Verschwiegenheitspflichten und Auskunftsverweigerungsrechte beachten sowie die Folgen ihrer Verletzung beschreiben
|
1.2 | Personalwesen, arbeits- und
sozialrechtliche Grundlagen
(§ 3 Nr. 1.2) | - für das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis in Betracht kommende Vorschriften des Arbeits- und Sozialrechts erläutern
- die für das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis wichtigen Nachweise erklären
- Personaleinsatzplanung an praktischen Beispielen erläutern
- Anforderungen an handlungskompetente Mitarbeiter in der Ausbildungspraxis beschreiben
- die durch das Berufsrecht gesetzten Grenzen des selbständigen Handelns bei der eigenen Arbeit beachten
|
1.3 | Berufsbildung
(§ 3 Nr. 1.3) | - rechtliche Vorschriften der Berufsbildung erklären
- Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten des Auszubildenden und des Ausbildenden, erläutern
- den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen
- berufliche Fortbildungsmöglichkeiten und ihren Nutzen darstellen
|
1.4 | Arbeitssicherheit,
Umweltschutz und
rationelle
Energieverwendung
(§ 3 Nr. 1.4) | - berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einhalten und sich bei Unfällen situationsgerecht verhalten
- zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen
- zur sparsamen Material- und Energieverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen
|
2. | Praxis- und Arbeitsorganisation (§ 3 Nr. 2) |
2.1 | Inhalt und Organisation
der Arbeitsabläufe
(§ 3 Nr. 2.1) | - Organisation der Ausbildungspraxis in Aufbau und Ablauf darstellen
- Zeichnungs- und Vertretungsregelung sowie Weisungsbefugnisse beachten
- Posteingang und Postausgang bearbeiten
- Termine planen und bei Fristenkontrolle mitwirken
- Aktenvermerke verfassen, Schriftstücke entwerfen und gestalten
- Registratur- und Fachbibliotheksarbeiten durchführen
- Vorgänge des Zahlungsverkehrs bearbeiten
- Möglichkeiten humaner Arbeitsgestaltung an Beispielen der Ausbildungspraxis erläutern
- Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten und den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten
k) den eigenen Aufgabenbereich selbstverantwortlich und zeitökonomisch gestalten
|
2.2 | Kooperation und
Kommunikation
(§ 3 Nr. 2.2) | - Möglichkeiten der gegenseitigen Information und der Kooperation innerhalb der Ausbildungspraxis nutzen
- Gespräche und Korrespondenz mandantenorientiert führen
|
3. | Anwenden von Informations-
und Kommunikations-
techniken
(§ 3 Nr. 3) | - die in der Ausbildungspraxis für unterschiedliche Arbeitsaufgaben, insbesondere für die Finanzbuchhaltung, eingesetzten Datenverarbeitungsanwendungen nutzen
- Handbücher, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen
- Schutzvorschriften und Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze beachten
- die in der Ausbildungspraxis eingesetzten Informations- und Kommunikationstechniken nutzen
- Vorschriften des Datenschutzes beachten
- betriebliche Regelungen zur Datensicherheit anwenden
|
4. | Rechnungswesen (§ 3 Nr. 4) |
4.1 | Buchführungs- und
Bilanzierungs-Vorschriften
(§ 3 Nr. 4.1) | - Buchführungspflichten nach Handels- und Steuerrecht sowie Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachten
- Aufzeichnungspflichten nach Steuerrecht beachten und von den Buchführungspflichten unterscheiden
- Vorschriften über die Eröffnungsbilanz und den Jahresabschluss anwenden
- Vorschriften über die Aufbewahrungsfristen beachten
|
4.2 | Buchführungs- und
Abschlusstechnik
(§ 3 Nr. 4.2) | - die verschiedenen Buchungstechniken nach ihren Einsatzmöglichkeiten unterscheiden
- Kontenrahmen auswählen und Kontenpläne aufstellen
- Konten eröffnen, Geschäftsvorfälle kontieren und buchen sowie Konten abschließen
- Nebenbücher führen und abschließen
- Anlagenverzeichnisse führen
|
4.3 | Lohn- und
Gehaltsabrechnung
(§ 3 Nr. 4.3) | - Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften für die Lohn- und Gehaltsabrechnung anwenden
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen
- Lohn- und Gehaltskonten führen
- die im Rahmen der Lohn- und Gehaltsbuchführung notwendigen Nachweise und Anmeldungen erstellen
- die Ergebnisse der Lohn- und Gehaltsabrechnung in die Finanzbuchhaltung übernehmen
|
4.4 | Erstellen von Abschlüssen
(§ 3 Nr. 4.4) | - Einnahme-Überschussrechnung erstellen
- Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aus der Buchführung entwickeln
|
5. | Betriebswirtschaftliche Facharbeit (§ 3 Nr. 5) |
5.1 | Auswerten der
Rechnungslegung
(§ 3 Nr. 5.1) | - Zielsetzung innerer und äußerer Betriebsvergleiche darstellen
- betriebliche Kennziffern ermitteln und auswerten
- Vermögens- und Kapitalstrukturen ermitteln
- Kosten und Erlöse im Mehrjahresvergleich gegenüberstellen
- Richtsatzvergleiche durchführen
|
5.2 | Finanzierung
(§ 3 Nr. 5.2) | - Finanzierungsregeln unterscheiden
- Eigen- und Fremdfinanzierung; Außen- und Innenfinanzierung an Beispielen erläutern
|
6. | Steuerliche Facharbeit (§ 3 Nr. 6) |
6.1 | Abgabenordnung
(§ 3 Nr. 6.1) | - mit steuerlichen Vorschriften, Richtlinien, Rechtsprechung und Fachliteratur umgehen
- Rechte und Pflichten der Beteiligten, ihrer gesetzlichen Vertreter sowie der Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren unterscheiden
- Vorschriften über die Entstehung und Festsetzung der Steuer sowie über die Fälligkeit beachten
- Anträge auf Stundung, Aussetzung der Vollziehung und Erlass sowie Aufrechnungserklärungen entwerfen
- Fristen und Termine berechnen, Verjährungsfristen beachten und Anträge auf Fristverlängerung entwerfen
- über die Zulässigkeit und Durchführung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens sowie über die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden Auskunft geben
- Einsprüche und Anträge auf Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden entwerfen
- Tatbestände der Steuerhinterziehung, der leichtfertigen Steuerverkürzung und der Steuergefährdung unterscheiden
- über den Ablauf des finanzgerichtlichen Verfahrens Auskunft geben
|
6.2 | Umsatzsteuer
(§ 3 Nr. 6.2) | - Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassende Meldungen erstellen
- Umsatzsteuererklärungen erstellen und Umsatzverprobungen durchführen
- Umsatzsteuerbescheide prüfen
|
6.3 | Einkommensteuer
(§ 3 Nr. 6.3) | - Besteuerungsgrundlagen ermitteln
- Einkommensteuererklärungen erstellen
- Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Einkünfte erstellen
- das zu versteuernde Einkommen ermitteln
- tarifliche und festzusetzende Einkommensteuer berechnen
- Einkommensteuer- und Feststellungsbescheide prüfen
- Anträge auf Lohnsteuerermäßigung stellen und Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte prüfen
|
6.4 | Körperschaftsteuer
(§ 3 Nr. 6.4) | - Körperschaftsteuerpflicht prüfen
- steuerpflichtiges Einkommen nach dem Einkommensteuergesetz und nach dem Körperschaftsteuergesetz unterscheiden
- Körperschaftsteuertarife, Ausschüttungsbelastung und Anrechnungsverfahren erklären
|
6.5 | Gewerbesteuer
(§ 3 Nr. 6.5) | - Gewerbesteuerrückstellungen berechnen
- Gewerbesteuererklärungen einschließlich Zerlegungserklärungen erstellen
- Gewerbesteuermessbescheide, Zerlegungsbescheide und Gewerbesteuerbescheide prüfen
|
6.6 | Bewertungsgesetz
(§ 3 Nr. 6.6) | - Vermögensarten und die Bewertung der zu ihnen gehörenden Wirtschaftsgüter sowie der Schulden und Abzüge erläutern
- Vermögensaufstellungen erstellen
- Wertfortschreibungsgrenzen prüfen
- Einheitswertbescheide für Betriebsvermögen und das einem freien Beruf dienende Vermögen prüfen
|
6.7 | Vermögensteuer
(§ 3 Nr. 6.7) | - Vermögensteuererklärungen erstellen
- Vermögensteuerbelastung errechnen
- Neuveranlagungsgrenzen prüfen
- Vermögensteuerbescheide prüfen
|
Seite teilen
Die aktuelle Seite in Ihren Sozialen Netzwerken teilen.