1Der Präsident vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich.
2Der Präsident vermittelt den geschäftlichen Verkehr der Kammer und des Vorstandes. Er führt die Beschlüsse des Vorstandes und der Kammer aus.
3Der Präsident führt in den Sitzungen des Vorstandes und in der Kammerversammlung den Vorsitz.
4Durch die Geschäftsordnungen des Vorstandes und der Kammer können ihm weitere Aufgaben übertragen werden.
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