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Amtliches Handbuch Steuerberatungsrecht
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 Auswahl der Jahresausgaben des Handbuches

  • Ausgabe 2021/2022
  • Amtliche Handbücher
Bundesministerium der Finanzen

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StBerH 2021/2022
  • Inhaltsübersicht
  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
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    Steuerberatungsgesetz (StBerG)
    • Änderungsübersicht
    • Erster Teil - Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
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      Erster Teil - Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
      • Erster Abschnitt - Ausübung der Hilfe in Steuersachen
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        Erster Abschnitt - Ausübung der Hilfe in Steuersachen
        • Erster Unterabschnitt - Anwendungsbereich
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          Erster Unterabschnitt - Anwendungsbereich
          • § 1 Anwendungsbereich
        • Zweiter Unterabschnitt - Befugnis
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          Zweiter Unterabschnitt - Befugnis
          • § 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung
          • § 3 Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
          • § 3a Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
          • § 3b Verzeichnis der nach § 3a zur vorübergehenden und ge­legent­lichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen
          • § 3c Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
          • § 3d Partieller Zugang, Voraussetzungen und Antrag
          • § 3e Erlaubnis zum partiellen Zugang
          • § 3f Untersagung des partiellen Zugangs
          • § 3g Elektronisches Verzeichnis der partiell zugelassenen Personen     
          • § 4 Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
        • Dritter Unterabschnitt - Verbot und Untersagung
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          Dritter Unterabschnitt - Verbot und Untersagung
          • § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
          • § 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
          • § 7 Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen
        • Vierter Unterabschnitt - Sonstige Vorschriften
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          Vierter Unterabschnitt - Sonstige Vorschriften
          • § 8 Werbung
          • § 9 Vergütung
          • § 9a Erfolgshonorar
          • § 10 Übermittlung von Daten (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Mitteilungen über Pflichtverletzungen und andere Informationen (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 10a Mitteilung über den Ausgang eines Bußgeldverfahrens wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen
          • § 10b Vorwarnmechanismus
          • § 11 Verarbeitung personenbezogener Daten
          • § 12 Hilfeleistung im Abgabenrecht fremder Staaten 
      • Zweiter Abschnitt - Lohnsteuerhilfevereine
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        Zweiter Abschnitt - Lohnsteuerhilfevereine
        • Erster Unterabschnitt - Aufgaben
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          Erster Unterabschnitt - Aufgaben
          • § 13 Zweck und Tätigkeitsbereich
        • Zweiter Unterabschnitt - Anerkennung
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          Zweiter Unterabschnitt - Anerkennung
          • § 14 Voraussetzungen für die Anerkennung, Aufnahme der Tätigkeit
          • § 15 Anerkennungsbehörde, Satzung
          • § 16 Gebühren für die Anerkennung
          • § 17 Urkunde
          • § 18 Bezeichnung „Lohnsteuerhilfeverein"
          • § 19 Erlöschen der Anerkennung
          • § 20 Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
        • Dritter Unterabschnitt - Pflichten
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          Dritter Unterabschnitt - Pflichten
          • § 21 Aufzeichnungspflicht
          • § 22 Geschäftsprüfung
          • § 23 Ausübung der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11, Beratungsstellen
          • § 24 Abwicklung der schwebenden Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11
          • § 25 Haftungsausschluss, Haftpflichtversicherung
          • § 26 Allgemeine Pflichten der Lohnsteuerhilfevereine
        • Vierter Unterabschnitt - Aufsicht
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          Vierter Unterabschnitt - Aufsicht
          • § 27 Aufsichtsbehörde
          • § 28 Pflicht zum Erscheinen vor der Aufsichtsbehörde, Befugnisse der Aufsichtsbehörde
          • § 29 Teilnahme der Aufsichtsbehörde an Mitgliederversammlungen
          • § 30 Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
        • Fünfter Unterabschnitt - Verordnungsermächtigung
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          Fünfter Unterabschnitt - Verordnungsermächtigung
          • § 31 Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
    • Zweiter Teil - Steuerberaterordnung
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      Zweiter Teil - Steuerberaterordnung
      • Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
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        Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
        • § 32 Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
        • § 33 Inhalt der Tätigkeit
        • § 34 Berufliche Niederlassung, weitere Beratungsstellen
      • Zweiter Abschnitt - Voraussetzungen für die Berufsausübung
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        Zweiter Abschnitt - Voraussetzungen für die Berufsausübung
        • Erster Unterabschnitt - Persönliche Voraussetzungen
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          Erster Unterabschnitt - Persönliche Voraussetzungen
          • § 35 Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung, organisatorische Durchführung der Prüfung, Abnahme der Prüfung, Wiederholung der Prüfung und Besetzung des Prüfungsausschusses
          • § 36 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
          • § 37 Steuerberaterprüfung
          • § 37a Prüfung in Sonderfällen
          • § 37b Zuständigkeit für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von der Prüfung, für die organisatorische Durchführung der Prüfung, für die Abnahme der Prüfung und für die Berufung und Abberufung des Prüfungsausschusses
          • § 38 Voraussetzungen für die Befreiung von der Prüfung
          • § 38a Verbindliche Auskunft
          • § 39 Gebühren für Zulassung, Prüfung, Befreiung und verbindliche Auskunft, Kostenerstattung
          • § 39a Rücknahme von Entscheidungen
        • Zweiter Unterabschnitt - Bestellung
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          Zweiter Unterabschnitt - Bestellung
          • § 40 Bestellende Steuerberaterkammer, Bestellungsverfahren
          • § 40a Aussetzung des Bestellungsverfahrens
          • § 41 Bestellung
          • § 42 Steuerbevollmächtigter
          • § 43 Berufsbezeichnung
          • § 44 Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle"
          • § 45 Erlöschen der Bestellung
          • § 46 Rücknahme und Widerruf der Bestellung
          • § 47 Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung
          • § 48 Wiederbestellung
        • Dritter Unterabschnitt - Berufsausübungsgesellschaften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Steuerberatungsgesellschaft (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
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          Dritter Unterabschnitt - Berufsausübungsgesellschaften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Steuerberatungsgesellschaft (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 49 Berufsausübungsgesellschaften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Rechtsform der Gesellschaft, anerkennende Steuerberaterkammer, Gesellschaftsvertrag (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 50 Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Voraussetzungen für die Anerkennung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 50a (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Kapitalbindung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 51 Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Gebühren für die Anerkennung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 52 Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Urkunde (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 53 Anerkennung (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft" (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 54 Anerkennungsverfahren; Gebühr; Anzeigepflicht (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Erlöschen der Anerkennung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 55 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung; Abwickler (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Rücknahme und Widerruf der Anerkennung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 55a Gesellschafter- und Kapitalstruktur von Berufsausübungsgesellschaften
          • § 55b Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane
          • § 55c Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen
          • § 55d Vertretung vor Gerichten und Behörden
          • § 55e Berufliche Niederlassung der Berufsausübungsgesellschaft
          • § 55f Berufshaftpflichtversicherung
          • § 55g Steuerberatungsgesellschaft
          • § 55h Bürogemeinschaft
      • Dritter Abschnitt - Rechte und Pflichten
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        Dritter Abschnitt - Rechte und Pflichten
        • § 56 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Weitere berufliche Zusammenschlüsse (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
        • § 57 Allgemeine Berufspflichten
        • § 57a Werbung
        • § 58 Tätigkeit als Angestellter
        • § 59 Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
        • § 60 Eigenverantwortlichkeit
        • § 61 Ehemalige Angehörige der Finanzverwaltung
        • § 62 Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen
        • § 62a Inanspruchnahme von Dienstleistungen
        • § 63 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags
        • § 64 Gebührenordnung
        • § 65 Pflicht zur Übernahme einer Prozessvertretung
        • § 65a Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
        • § 66 Handakten
        • § 67 Berufshaftpflichtversicherung
        • § 67a Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen
        • § 68 (weggefallen)
        • § 69 Bestellung eines allgemeinen Vertreters
        • § 70 Bestellung eines Praxisabwicklers
        • § 71 Bestellung eines Praxistreuhänders
        • § 72 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Steuerberatungsgesellschaften (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
      • Vierter Abschnitt - Organisation des Berufs
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        Vierter Abschnitt - Organisation des Berufs
        • § 73 Steuerberaterkammer
        • § 74 Mitgliedschaft
        • § 74a Mitgliederakten
        • § 75 Gemeinsame Steuerberaterkammer
        • § 76 Aufgaben der Steuerberaterkammer
        • § 76a Eintragung in das Berufsregister
        • § 76b Löschung aus dem Berufsregister
        • § 76c Mitteilungspflichten; Einsicht in das Berufsregister
        • § 76d Weitere Eintragungen in das Berufsregister
        • § 76e Anzeigepflichten
        • § 77 Wahl des Vorstands (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Vorstand (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
        • § 77a Abteilungen des Vorstandes
        • § 77b Ehrenamtliche Tätigkeit
        • § 77c Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds
        • § 78 Satzung
        • § 79 Beiträge und Gebühren
        • § 80 Pflicht zum Erscheinen vor der Steuerberaterkammer
        • § 80a Zwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten
        • § 81 Rügerecht des Vorstands
        • § 82 Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung
        • § 83 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen
        • § 84 Arbeitsgemeinschaft
        • § 85 Bundessteuerberaterkammer
        • § 86 Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer
        • § 86a Zusammensetzung und Arbeitsweise der Satzungsversammlung
        • § 86b Steuerberaterverzeichnis
        • § 86c Steuerberaterplattform
        • § 86d Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach
        • § 86e Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach für Berufsausübungsgesellschaften
        • § 86f Verordnungsermächtigung
        • § 86g Ersetzung der Schriftform
        • § 87 Beiträge zur Bundessteuerberaterkammer
        • § 87a Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
        • § 88 Staatsaufsicht
      • Fünfter Abschnitt - Berufsgerichtsbarkeit
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        Fünfter Abschnitt - Berufsgerichtsbarkeit
        • Erster Unterabschnitt - Die berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
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          Erster Unterabschnitt - Die berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
          • § 89 Ahndung einer Pflichtverletzung
          • § 89a Leitungspersonen
          • § 89b Rechtsnachfolger
          • § 90 Berufsgerichtliche Maßnahmen
          • § 91 Rüge und berufsgerichtliche Maßnahme
          • § 92 Anderweitige Ahndung
          • § 93 Verjährung von Pflichtverletzungen (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Verjährung der Verfolgung einer Pflichtverletzung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 94 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Vorschriften für Mitglieder der Steuerberaterkammer, die nicht Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte sind (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
        • Zweiter Unterabschnitt - Die Gerichte
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          Zweiter Unterabschnitt - Die Gerichte
          • § 95 Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Landgericht
          • § 96 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Oberlandesgericht
          • § 97 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Bundesgerichtshof
          • § 98 (weggefallen)
          • § 99 Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte als Beisitzer
          • § 100 Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung
          • § 101 Enthebung vom Amt des Beisitzers
          • § 102 Stellung der ehrenamtlichen Richter und Pflicht zur Verschwiegenheit
          • § 103 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen
          • § 104 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter
        • Dritter Unterabschnitt - Verfahrensvorschriften
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          Dritter Unterabschnitt - Verfahrensvorschriften
          • Erster Teilabschnitt - Allgemeines
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            Erster Teilabschnitt - Allgemeines
            • § 105 Vorschriften für das Verfahren
            • § 106 Keine Verhaftung des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
            • § 107 Verteidigung
            • § 108 Akteneinsicht (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Akteneinsicht des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 109 Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren
            • § 110 Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zu berufsaufsichtlichen Verfahren nach anderen Berufsgesetzen (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zu den Verfahren anderer Berufsgerichtsbarkeiten (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 111 Aussetzung des berufsgerichtlichen Verfahrens
            • § 111a Berufsgerichtliches Verfahren gegen Leitungspersonen und Berufsausübungsgesellschaften
            • § 111b Vertretung von Berufsausübungsgesellschaften
            • § 111c Besonderer Vertreter
            • § 111d Verfahrenseintritt von Rechtsnachfolgern
            • § 111e Vernehmung des gesetzlichen Vertreters
            • § 111f Berufs- und Vertretungsverbot
          • Zweiter Teilabschnitt - Das Verfahren im ersten Rechtszug
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            Zweiter Teilabschnitt - Das Verfahren im ersten Rechtszug
            • § 112 Örtliche Zuständigkeit
            • § 113 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
            • § 114 Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
            • § 115 Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens
            • § 116 Antrag des Mitglieds der Steuerberaterkammer auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Antrag des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 117 Inhalt der Anschuldigungsschrift
            • § 118 Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
            • § 119 Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses
            • § 120 Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
            • § 121 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Steuerberaterkammer (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 122 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Nichtöffentliche Hauptverhandlung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 123 Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter
            • § 124 Verlesen von Protokollen
            • § 125 Entscheidung
          • Dritter Teilabschnitt - Rechtsmittel
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            Dritter Teilabschnitt - Rechtsmittel
            • § 126 Beschwerde
            • § 127 Berufung
            • § 128 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug
            • § 129 Revision
            • § 130 Einlegung der Revision und Verfahren
            • § 131 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
          • Vierter Teilabschnitt - Die Sicherung von Beweisen
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            Vierter Teilabschnitt - Die Sicherung von Beweisen
            • § 132 Anordnung der Beweissicherung
            • § 133 Verfahren
          • Fünfter Teilabschnitt - Das Berufs- und Vertretungsverbot
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            Fünfter Teilabschnitt - Das Berufs- und Vertretungsverbot
            • § 134 Voraussetzung des Verbots
            • § 135 Mündliche Verhandlung
            • § 136 Abstimmung über das Verbot
            • § 137 Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung
            • § 138 Zustellung des Beschlusses
            • § 139 Wirkungen des Verbots
            • § 140 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot
            • § 141 Beschwerde
            • § 142 Außerkrafttreten des Verbots
            • § 143 Aufhebung des Verbots
            • § 144 Mitteilung des Verbots
            • § 145 Bestellung eines Vertreters
        • Vierter Unterabschnitt - Die Kosten in dem berufsgerichtlichen und in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge. Die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung.
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          Vierter Unterabschnitt - Die Kosten in dem berufsgerichtlichen und in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge. Die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung.
          • § 146 Gerichtskosten
          • § 147 Kosten bei Anträgen auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
          • § 148 Kostenpflicht des Verurteilten
          • § 149 Kostenpflicht in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge
          • § 150 Haftung der Steuerberaterkammer
          • § 151 Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten
          • § 152 Tilgung
        • Fünfter Unterabschnitt - Für die Berufsgerichtsbarkeit anzuwendende Vorschriften
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          Fünfter Unterabschnitt - Für die Berufsgerichtsbarkeit anzuwendende Vorschriften
          • § 153 Für die Berufsgerichtsbarkeit anzuwendende Vorschriften
      • Sechster Abschnitt - Übergangsvorschriften
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        Sechster Abschnitt - Übergangsvorschriften
        • § 154 Bestehende Gesellschaften
        • § 155 Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
        • § 156 Übergangsvorschriften aus Anlass des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
        • § 157 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater
        • § 157a Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
        • § 157b Anwendungsvorschrift
        • § 157c Anwendungsvorschrift zu § 36 Absatz 2
        • § 157d Anwendungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
        • § 157e Anwendungsvorschrift zur Steuerberaterplattform und zu den besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächern
      • Siebenter Abschnitt - Verordnungsermächtigung
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        Siebenter Abschnitt - Verordnungsermächtigung
        • § 158 Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
    • Dritter Teil - Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten
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      Dritter Teil - Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten
      • Erster Abschnitt - Vollstreckung wegen Handlungen und Unterlassungen
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        Erster Abschnitt - Vollstreckung wegen Handlungen und Unterlassungen
        • § 159 Zwangsmittel
      • Zweiter Abschnitt - Ordnungswidrigkeiten
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        Zweiter Abschnitt - Ordnungswidrigkeiten
        • § 160 Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen
        • § 161 Schutz der Bezeichnungen „Steuerberatungsgesellschaft", „Lohnsteuerhilfeverein" und „Landwirtschaftliche Buchstelle"
        • § 162 Verletzung der den Lohnsteuerhilfevereinen obliegenden Pflichten
        • § 163 Pflichtverletzung von Personen, deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 bedient
        • § 164 Verfahren
    • Vierter Teil - Schlussvorschriften
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      Vierter Teil - Schlussvorschriften
      • § 164a Verwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren
      • § 164b Gebühren
      • § 164c Laufbahngruppenregelungen der Länder
      • § 165 Ermächtigung
      • § 166 Fortgeltung bisheriger Vorschriften
      • § 167 Freie und Hansestadt Hamburg
      • § 168 Inkrafttreten des Gesetzes
    • Gebührenverzeichnis - Anlage zu § 146 Satz 1 StBerG
  • Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)
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    Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)
    • Änderungsübersicht
    • Erster Teil - Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein
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      Erster Teil - Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein
      • § 1 Antrag
      • § 2 Nachweise
      • § 3 Anerkennungsurkunde
      • § 4 Ablehnung der Anerkennung
    • Zweiter Teil - Beratungsstellen, Beratungsstellenleiter
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      Zweiter Teil - Beratungsstellen, Beratungsstellenleiter
      • § 4a Eröffnung einer Beratungsstelle
      • § 4b Bestellung eines Beratungsstellenleiters 
    • Dritter Teil - Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
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      Dritter Teil - Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
      • § 5 Eintragung
      • § 5a Ablehnung der Eintragung
      • § 6 Löschung
      • § 7 Meldepflichten
      • § 8 Mitteilung über Eintragung und Löschung
    • Vierter Teil - Haftpflichtversicherung
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      Vierter Teil - Haftpflichtversicherung
      • § 9 Versicherungspflicht
      • § 10 Mindestversicherungssumme
      • § 11 Sonstige Inhalte des Versicherungsvertrags
      • § 12 Ausschlüsse
      • § 13 Nachweis des Versicherungsabschlusses vor der Anerkennung
      • § 14 Anzeige von Veränderungen
  • Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
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    Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
    • Änderungsübersicht
    • Erster Teil - Prüfungsordnung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
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      Erster Teil - Prüfungsordnung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
      • § 1 Zulassungsverfahren
      • § 2 (weggefallen)
      • § 3 (weggefallen)
      • § 4 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
      • § 5 Sonstige Nachweise
      • § 6 Zulassung zur Prüfung
      • § 7 Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
      • § 8 Antrag auf Befreiung von der Prüfung
      • § 9 (weggefallen)
      • § 10 Prüfungsausschuss
      • § 11 (weggefallen)
      • § 12 (weggefallen)
      • § 13 (weggefallen)
      • § 14 Durchführung der Prüfungen
      • § 15 Prüfungsnoten, Gesamtnoten
      • § 16 Schriftliche Prüfung
      • § 17 Ladung zur schriftlichen Prüfung
      • § 18 Fertigung der Aufsichtsarbeiten
      • § 19 Aufsicht
      • § 20 Verhalten während der schriftlichen Prüfung
      • § 21 Rücktritt von der Prüfung
      • § 22 Niederschrift über die Aufsichtsarbeit
      • § 23 Täuschungsversuche, Ordnungsverstöße
      • § 24 Bewertung der Aufsichtsarbeiten
      • § 25 Ergebnis der schriftlichen Prüfung, Ausschluss von der mündlichen Prüfung
      • § 26 Mündliche Prüfung
      • § 27 Bewertung der mündlichen Prüfung
      • § 28 Ergebnis der Prüfung, Wiederholung der Prüfung
      • § 29 Überdenken der Prüfungsbewertung
      • § 30 Nichtteilnahme an der mündlichen Prüfung
      • § 31 Niederschrift über die mündliche Prüfung
      • § 32 Aufbewahrungsfristen
      • § 33 (weggefallen)
    • Zweiter Teil - Bestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
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      Zweiter Teil - Bestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
      • § 34 Bestellungsverfahren
      • § 35 Berufsurkunde
      • § 36 (weggefallen)
      • § 37 (weggefallen)
      • § 38 Wiederbestellung
      • § 39 (weggefallen)
    • Dritter Teil - Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
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      Dritter Teil - Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
      • § 40 Verfahren
      • § 41 Anerkennungsurkunde
    • Vierter Teil - Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle"
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      Vierter Teil - Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle"
      • § 42 Nachweis der besonderen Sachkunde
      • § 43 Sachkunde-Ausschuss
      • § 44 Verleihung, Verleihungsurkunde
    • Fünfter Teil - (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Berufsregister (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
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      Fünfter Teil - (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Berufsregister (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
      • § 45 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Registerführende Stelle (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
      • § 46 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Eintragung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
      • § 47 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Löschung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
      • § 48 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Mitteilungspflichten (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
      • § 49 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Vereine, Personenvereinigungen und Körperschaften, die zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle" befugt sind (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
      • § 50 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Anzeigepflichten (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
    • Sechster Teil - Berufshaftpflichtversicherung
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      Sechster Teil - Berufshaftpflichtversicherung
      • § 51 Versicherungspflicht
      • § 52 Mindestversicherungssumme
      • § 53 Weiterer Inhalt des Versicherungsvertrages
      • § 53a Ausschlüsse
      • § 54 Anerkennung anderer Berufshaftpflichtversicherungen
      • § 55 Nachweis des Versicherungsabschlusses
      • § 56 Anzeige von Veränderungen
      • § 57 (weggefallen)
    • Siebter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften
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      Siebter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften
      • § 58 Übergangsregelung
      • § 59 (weggefallen)
  • Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
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    Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
    • Änderungsübersicht
    • Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
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      Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
      • § 1 Anwendungsbereich
      • § 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung
      • § 3 Auslagen
      • § 4 Vereinbarung der Vergütung
      • § 5 Mehrere Steuerberater
      • § 6 Mehrere Auftraggeber
      • § 7 Fälligkeit
      • § 8 Vorschuss
      • § 9 Berechnung
    • Zweiter Abschnitt - Gebührenberechnung
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      Zweiter Abschnitt - Gebührenberechnung
      • § 10 Wertgebühren
      • § 11 Rahmengebühren
      • § 12 Abgeltungsbereich der Gebühren
      • § 13 Zeitgebühr
      • § 14 Pauschalvergütung
    • Dritter Abschnitt - Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen
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      Dritter Abschnitt - Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen
      • § 15 Umsatzsteuer
      • § 16 Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
      • § 17 Dokumentenpauschale
      • § 18 Geschäftsreisen
      • § 19 Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte
      • § 20 Verlegung der beruflichen Niederlassung
    • Vierter Abschnitt - Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten
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      Vierter Abschnitt - Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten
      • § 21 Rat, Auskunft, Erstberatung
      • § 22 Gutachten
      • § 23 Sonstige Einzeltätigkeiten
      • § 24 Steuererklärungen
      • § 25 Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
      • § 26 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen
      • § 27 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten
      • § 28 Prüfung von Steuerbescheiden
      • § 29 Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen
      • § 30 Selbstanzeige
      • § 31 Besprechungen
    • Fünfter Abschnitt - Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
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      Fünfter Abschnitt - Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
      • § 32 Einrichtung einer Buchführung
      • § 33 Buchführung
      • § 34 Lohnbuchführung
      • § 35 Abschlussarbeiten
      • § 36 Steuerliches Revisionswesen
      • § 37 Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke
      • § 38 Erteilung von Bescheinigungen
      • § 39 Buchführungs- und Abschlussarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
    • Sechster Abschnitt - Gebühren für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
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      Sechster Abschnitt - Gebühren für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
      • § 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden
      • § 41 (weggefallen)
      • § 42 (weggefallen)
      • § 43 (weggefallen)
      • § 44 Verwaltungsvollstreckungsverfahren
    • Siebenter Abschnitt - Gerichtliche und andere Verfahren
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      Siebenter Abschnitt - Gerichtliche und andere Verfahren
      • § 45 Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren
      • § 46 Vergütung bei Prozesskostenhilfe
    • Achter Abschnitt - Übergangs- und Schlussvorschriften
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      Achter Abschnitt - Übergangs- und Schlussvorschriften
      • § 47 Anwendung
      • § 47a Übergangsvorschrift für Änderungen dieser Verordnung
      • § 48 (weggefallen)
      • § 49 Inkrafttreten
    • Anlagen
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      Anlagen
      • Tabelle A (Beratungstabelle)
      • Tabelle B (Abschlusstabelle)
      • Tabelle C (Buchführungstabelle)
      • Tabelle D (Landwirtschaftliche Tabelle-Betriebsfläche)
  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten / zur Steuerfachangestellten (StFachAngAusbV)
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    Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten / zur Steuerfachangestellten (StFachAngAusbV)
    • § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
    • § 2 Ausbildungsdauer
    • § 3 Ausbildungsberufsbild
    • § 4 Ausbildungsrahmenplan
    • § 5 Ausbildungsplan
    • § 6 Berichtsheft
    • § 7 Zwischenprüfung
    • § 8 Abschlussprüfung
    • § 9 Übergangsregelung
    • § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    • Anlage I (zu § 4) - Ausbildungsrahmenplan - Sachliche Gliederung
    • Anlage II (zu § 4) - Ausbildungsrahmenplan - Zeitliche Gliederung
  • Anhänge
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    Anhänge
    • Gesetze und Verordnungen
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      Gesetze und Verordnungen
      • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
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        Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
        • Erster Teil - Der Rechtsanwalt Erster Teil - Der Rechtsanwalt
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          Erster Teil - Der Rechtsanwalt Erster Teil - Der Rechtsanwalt
          • § 1 Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege
          • § 2 Beruf des Rechtsanwalts
          • § 3 Recht zur Beratung und Vertretung
        • Zweiter Teil - Zulassung und allgemeine Vorschriften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Zulassung des Rechtsanwalts (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
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          Zweiter Teil - Zulassung und allgemeine Vorschriften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Zulassung des Rechtsanwalts (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • Erster Abschnitt - Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
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            Erster Abschnitt - Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
            • § 4 Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts
            • § 5 (weggefallen)
            • § 6 Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
            • § 7 Versagung der Zulassung
            • § 8 (weggefallen)
            • § 9 (weggefallen)
            • § 10 Aussetzung des Zulassungsverfahrens
            • § 11 (weggefallen)
            • § 12 Zulassung
            • § 12a Vereidigung
            • § 13 Erlöschen der Zulassung
            • § 14 Rücknahme und Widerruf der Zulassung
            • § 15 Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung
            • § 16 (weggefallen)
            • § 17 Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung
          • Zweiter Abschnitt - Kanzlei und Rechtsanwaltsverzeichnis
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            Zweiter Abschnitt - Kanzlei und Rechtsanwaltsverzeichnis
            • § 18 (weggefallen)
            • § 19 (weggefallen)
            • § 20 (weggefallen)
            • § 21 (weggefallen)
            • § 22 (weggefallen)
            • § 23 (weggefallen)
            • § 24 (weggefallen)
            • § 25 (weggefallen)
            • § 26 (weggefallen)
            • § 27 Kanzlei
            • § 28 (weggefallen)
            • § 29 Befreiung von der Kanzleipflicht
            • § 29a Kanzleien in anderen Staaten
            • § 30 Zustellungsbevollmächtigter
            • § 31 Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern und Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer
            • § 31a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
            • § 31b Besonderes elektronisches Anwaltspostfach für Berufsausübungsgesellschaften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 31c Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Verordnungsermächtigung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 31d Verordnungsermächtigung (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung)
          • Dritter Abschnitt - Verwaltungsverfahren
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            Dritter Abschnitt - Verwaltungsverfahren
            • § 32 Ergänzende Anwendung der Verwaltungsverfahrensgesetze (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 33 Sachliche und örtliche Zuständigkeit
            • § 34 Zustellung
            • § 35 Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren
            • § 36 Ermittlung des Sachverhalts und Übermittlung von Daten (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Ermittlung des Sachverhalts und Übermittlung personenbezogener Daten (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 37 Ersetzung der Schriftform
            • § 38 (weggefallen)
            • § 39 (weggefallen)
            • § 40 (weggefallen)
            • § 41 (weggefallen)
            • § 42 (weggefallen)
        • Dritter Teil - Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und die berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte
          Menü schließen Zurück
          Dritter Teil - Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und die berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte
          • Erster Abschnitt - Allgemeines
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            Erster Abschnitt - Allgemeines
            • § 43 Allgemeine Berufspflicht
            • § 43a Grundpflichten
            • § 43b Werbung
            • § 43c Fachanwaltschaft
            • § 43d Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
            • § 43e Inanspruchnahme von Dienstleistungen
            • § 43f Kenntnisse im Berufsrecht
            • § 44 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags
            • § 45 Tätigkeitsverbote bei nichtanwaltlicher Vorbefassung (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Tätigkeitsverbote (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 46 Angestellte Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte
            • § 46a Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
            • § 46b Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
            • § 46c Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte
            • § 47 Rechtsanwälte im öffentlichen Dienst
            • § 48 Pflicht zur Übernahme der Prozessvertretung
            • § 49 Pflichtverteidigung, Beistandsleistung
            • § 49a Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
            • § 49b Vergütung
            • § 49c Einreichung von Schutzschriften
            • § 50 Handakten
            • § 51 Berufshaftpflichtversicherung
            • § 51a (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 52 Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen
            • § 53 Bestellung einer Vertretung
            • § 54 Befugnisse der Vertretung
            • § 55 Bestellung eines Abwicklers der Kanzlei
            • § 56 Besondere Pflichten gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer
            • § 57 Zwangsgeld bei Verletzung der besonderen Pflichten
            • § 58 Mitgliederakten
            • § 59 Ausbildung von Referendaren
            • § 59a Satzungskompetenz (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Berufliche Zusammenarbeit (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59b Satzungskompetenz
          • Zweiter Abschnitt - Berufliche Zusammenarbeit (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Rechtsanwaltsgesellschaften (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
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            Zweiter Abschnitt - Berufliche Zusammenarbeit (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Rechtsanwaltsgesellschaften (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59b Berufsausübungsgesellschaften
            • § 59c Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59d Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Zulassungsvoraussetzungen (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59e Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Gesellschafter (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59f Zulassung (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Geschäftsführung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59g Zulassungsverfahren; Anzeigepflicht (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Zulassungsverfahren (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59h Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Erlöschen der Zulassung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59i Gesellschafter- und Kapitalstruktur von Berufsausübungsgesellschaften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Kanzlei (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59j Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Berufshaftpflichtversicherung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59k Rechtsdienstleistungsbefugnis (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Firma (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59l Vertretung vor Gerichten und Behörden
            • § 59m Kanzlei der Berufsausübungsgesellschaft (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Mitteilungspflichten, anwendbare Vorschriften, Verschwiegenheitspflicht (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59n Berufshaftpflichtversicherung
            • § 59o Mindestversicherungssumme und Jahreshöchstleistung
            • § 59p Rechtsanwaltsgesellschaft
            • § 59q Bürogemeinschaft
        • Vierter Teil - Die Rechtsanwaltskammern
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          Vierter Teil - Die Rechtsanwaltskammern
          • Erster Abschnitt - Allgemeines
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            Erster Abschnitt - Allgemeines
            • § 60 Bildung und Zusammensetzung der Rechtsanwaltskammer
            • § 61 (weggefallen)
            • § 62 Stellung der Rechtsanwaltskammer
          • Zweiter Abschnitt - Organe der Rechtsanwaltskammer
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            Zweiter Abschnitt - Organe der Rechtsanwaltskammer
            • Erster Unterabschnitt - Der Vorstand
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              Erster Unterabschnitt - Der Vorstand
              • § 63 Zusammensetzung des Vorstandes
              • § 64 Wahlen zum Vorstand
              • § 65 Voraussetzungen der Wählbarkeit
              • § 66 Verlust der Wählbarkeit (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Ausschluss von der Wählbarkeit (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
              • § 67 Recht zur Ablehnung der Wahl
              • § 68 Wahlperiode
              • § 69 Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes
              • § 70 Sitzungen des Vorstandes
              • § 71 Beschlussfähigkeit des Vorstandes
              • § 72 Beschlüsse des Vorstandes
              • § 73 Aufgaben des Vorstandes
              • § 73a Einheitliche Stelle
              • § 73b Verwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten
              • § 74 Rügerecht des Vorstandes
              • § 74a Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung
              • § 75 Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes
              • § 76 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen
              • § 77 Abteilungen des Vorstandes
            • Zweiter Unterabschnitt - Das Präsidium
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              Zweiter Unterabschnitt - Das Präsidium
              • § 78 Zusammensetzung und Wahl
              • § 79 Aufgaben des Präsidiums
              • § 80 Aufgaben des Präsidenten
              • § 81 Berichte über die Tätigkeit der Kammer und über Wahlergebnisse
              • § 82 Aufgaben des Schriftführers
              • § 83 Aufgaben des Schatzmeisters
              • § 84 Einziehung rückständiger Beiträge
            • Dritter Unterabschnitt - Kammerversammlung
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              Dritter Unterabschnitt - Kammerversammlung
              • § 85 Einberufung der Kammerversammlung
              • § 86 Einladung und Einberufungsfrist
              • § 87 Ankündigung der Tagesordnung
              • § 88 Wahlen und Beschlüsse der Kammer
              • § 89 Aufgaben der Kammerversammlung
              • § 90 (weggefallen)
              • § 91 (weggefallen)
        • Fünfter Teil - Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
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          Fünfter Teil - Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
          • Erster Abschnitt - Das Anwaltsgericht
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            Erster Abschnitt - Das Anwaltsgericht
            • § 92 Bildung des Anwaltsgerichts
            • § 93 Besetzung des Anwaltsgerichts
            • § 94 Ernennung der Mitglieder des Anwaltsgerichts
            • § 95 Rechtsstellung der Mitglieder des Anwaltsgerichts
            • § 96 Besetzung der Kammern des Anwaltsgerichts
            • § 97 Geschäftsverteilung
            • § 98 Geschäftsstelle und Geschäftsordnung
            • § 99 Amts- und Rechtshilfe
          • Zweiter Abschnitt - Der Anwaltsgerichtshof
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            Zweiter Abschnitt - Der Anwaltsgerichtshof
            • § 100 Bildung des Anwaltsgerichtshofes
            • § 101 Besetzung des Anwaltsgerichtshofes
            • § 102 Bestellung von Berufsrichtern zu Mitgliedern des Anwaltsgerichtshofes
            • § 103 Ernennung von Rechtsanwälten zu Mitgliedern des Anwaltsgerichtshofes
            • § 104 Besetzung der Senate des Anwaltsgerichtshofes
            • § 105 Geschäftsverteilung und Geschäftsordnung
          • Dritter Abschnitt - Der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen
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            Dritter Abschnitt - Der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen
            • § 106 Besetzung des Senats für Anwaltssachen
            • § 107 Rechtsanwälte als Beisitzer
            • § 108 Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung
            • § 109 Beendigung des Amtes als Beisitzer
            • § 110 Stellung der Rechtsanwälte als Beisitzer und Pflicht zur Verschwiegenheit
            • § 111 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen
            • § 112 Entschädigung der anwaltlichen Beisitzer
          • Vierter Abschnitt – Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
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            Vierter Abschnitt – Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
            • § 112a Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit
            • § 112b Örtliche Zuständigkeit
            • § 112c Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung
            • § 112d Klagegegner und Vertretung
            • § 112e Berufung
            • § 112f Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse
            • § 112g Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
            • § 112h Verwendung gefälschter Berufsqualifikationsnachweise
        • Sechster Teil - Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
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          Sechster Teil - Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
          • § 113 Ahndung einer Pflichtverletzung
          • § 113a Leitungspersonen
          • § 113b Rechtsnachfolger
          • § 114 Anwaltsgerichtliche Maßnahmen
          • § 114a Wirkungen des Vertretungsverbots und Zuwiderhandlungen
          • § 115 Verjährung von Pflichtverletzungen (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Verjährung der Verfolgung einer Pflichtverletzung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 115a Rüge und anwaltsgerichtliche Maßnahme
          • § 115b Anderweitige Ahndung
          • § 115c (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Vorschriften für Geschäftsführer von Rechtsanwaltsgesellschaften (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
        • Siebenter Teil - Anwaltsgerichtliches Verfahren
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          Siebenter Teil - Anwaltsgerichtliches Verfahren
          • Erster Abschnitt - Allgemeines
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            Erster Abschnitt - Allgemeines
            • Erster Unterabschnitt - Allgemeine Verfahrensregeln (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung)
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              Erster Unterabschnitt - Allgemeine Verfahrensregeln (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung)
              • § 116 Vorschriften für das Verfahren und den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
              • § 117 Keine Verhaftung des Rechtsanwalts
              • § 117a Verteidigung
              • § 117b Akteneinsicht
              • § 118 Verhältnis des anwaltsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren
              • § 118a Verhältnis des anwaltsgerichtlichen Verfahrens zu Verfahren anderer Berufsgerichtsbarkeiten
              • § 118b Aussetzung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
            • Zweiter Unterabschnitt - Anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Berufsusübungsgesellschaften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung)
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              Zweiter Unterabschnitt - Anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Berufsusübungsgesellschaften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung)
              • § 118c Anwaltsgerichtliche Verfahren gegen Leitungspersonen und Berufsausübungsgesellschaften
              • § 118d Vertretung von Berufsausübungsgesellschaften
              • § 118e Besonderer Vertreter
              • § 118f Verfahrenseintritt von Rechtsnachfolgern
              • § 118g Vernehmung des gesetzlichen Vertreters
          • Zweiter Abschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug
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            Zweiter Abschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug
            • Erster Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften
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              Erster Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften
              • § 119 Zuständigkeit
              • § 120 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
              • § 120a (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Gegenseitige Unterrichtung von Staatsanwaltschaft und Rechtsanwaltskammer (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • Zweiter Unterabschnitt - Einleitung des Verfahrens
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              Zweiter Unterabschnitt - Einleitung des Verfahrens
              • § 121 Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
              • § 122 Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens
              • § 123 Antrag des Rechtsanwalts auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
              • § 124 (weggefallen)
              • § 125 (weggefallen)
              • § 126 (weggefallen)
              • § 127 (weggefallen)
              • § 128 (weggefallen)
              • § 129 (weggefallen)
              • § 130 Inhalt der Anschuldigungsschrift
              • § 131 Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Anwaltsgericht
              • § 132 Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses
              • § 133 Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
            • Dritter Unterabschnitt - Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht
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              Dritter Unterabschnitt - Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht
              • § 134 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Rechtsanwaltskammer (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Rechtsanwalts (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
              • § 135 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Nichtöffentliche Hauptverhandlung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
              • § 136 (weggefallen)
              • § 137 Beweisaufnahme durch einen beauftragten oder ersuchten Richter
              • § 138 Verlesen von Protokollen
              • § 139 Entscheidung des Anwaltsgerichts
              • § 140 Protokollführer
              • § 141 Ausfertigung der Entscheidungen
          • Dritter Abschnitt - Rechtsmittel
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            Dritter Abschnitt - Rechtsmittel
            • Erster Unterabschnitt - Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts
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              Erster Unterabschnitt - Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts
              • § 142 Beschwerde
              • § 143 Berufung
              • § 144 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Anwaltsgerichtshof
            • Zweiter Unterabschnitt - Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes
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              Zweiter Unterabschnitt - Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes
              • § 145 Revision
              • § 146 Einlegung der Revision und Verfahren
              • § 147 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
          • Vierter Abschnitt - Sicherung von Beweisen
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            Vierter Abschnitt - Sicherung von Beweisen
            • § 148 Anordnung der Beweissicherung
            • § 149 Verfahren
          • Fünfter Abschnitt - Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme
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            Fünfter Abschnitt - Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme
            • § 150 Voraussetzung für das Verbot
            • § 150a Verfahren zur Erzwingung des Antrags der Staatsanwaltschaft
            • § 151 Mündliche Verhandlung
            • § 152 Abstimmung über das Verbot
            • § 153 Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung
            • § 154 Zustellung des Beschlusses
            • § 155 Wirkungen des Verbots
            • § 156 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot
            • § 157 Beschwerde
            • § 158 Außerkrafttreten des Verbots
            • § 159 Aufhebung des Verbots
            • § 159a Dreimonatsfrist
            • § 159b Prüfung der Fortdauer des Verbots
            • § 160 Mitteilung des Verbots
            • § 161 Bestellung einer Vertretung
            • § 161a Gegenständlich beschränktes Vertretungsverbot
        • Achter Teil - Die Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof
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          Achter Teil - Die Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof
          • Erster Abschnitt – Allgemeines
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            Erster Abschnitt – Allgemeines
            • § 162 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
            • § 163 Sachliche Zuständigkeit
          • Zweiter Abschnitt – Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof
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            Zweiter Abschnitt – Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof
            • § 164 Besondere Voraussetzung für die Zulassung
            • § 165 Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof
            • § 166 Vorschlagslisten für die Wahl
            • § 167 Prüfung des Wahlausschusses
            • § 167a Akteneinsicht
            • § 168 Entscheidung des Wahlausschusses
            • § 169 Mitteilung des Wahlergebnisses
            • § 170 Entscheidung über den Antrag auf Zulassung
            • § 171 (weggefallen)
          • Dritter Abschnitt - Besondere Rechte und Pflichten und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Besondere Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
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            Dritter Abschnitt - Besondere Rechte und Pflichten und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Besondere Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • Erster Unterabschnitt - ​Besondere Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung)
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              Erster Unterabschnitt - ​Besondere Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung)
              • § 172 Beschränkung des Auftretens vor anderen Gerichten
              • § 172a Kanzlei (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Sozietät (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
              • § 172b (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Kanzlei (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
              • § 173 Bestellung einer Vertretung und eines Abwicklers der Kanzlei
            • Zweiter Unterabschnitt - Berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung)
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              Zweiter Unterabschnitt - Berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung)
              • § 173a Berufsausübungsgesellschaften von Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof
          • Vierter Abschnitt – Die Rechtsanwaltskammer bei dem Bundegerichtshof
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            Vierter Abschnitt – Die Rechtsanwaltskammer bei dem Bundegerichtshof
            • § 174 Zusammensetzung und Vorstand
        • Neunter Teil - Die Bundesrechtsanwaltskammer
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          Neunter Teil - Die Bundesrechtsanwaltskammer
          • Erster Abschnitt - Allgemeines
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            Erster Abschnitt - Allgemeines
            • § 175 Zusammensetzung und Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer
            • § 176 Stellung der Bundesrechtsanwaltskammer
            • § 177 Aufgaben der Bundesrechtsanwaltskammer
            • § 178 Beiträge zur Bundesrechtsanwaltskammer
          • Zweiter Abschnitt – Organe der Bundesrechtsanwaltskammer
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            Zweiter Abschnitt – Organe der Bundesrechtsanwaltskammer
            • Erster Unterabschnitt - Präsidium
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              Erster Unterabschnitt - Präsidium
              • § 179 Zusammensetzung des Präsidiums
              • § 180 Wahlen zum Präsidium
              • § 181 Recht zur Ablehnung der Wahl
              • § 182 Wahlperiode und vorzeitiges Ausscheiden
              • § 183 Ehrenamtliche Tätigkeit des Präsidiums
              • § 184 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen
              • § 185 Aufgaben des Präsidenten
              • § 186 Aufgaben des Schatzmeisters
            • Zweiter Unterabschnitt - Hauptversammlung
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              Zweiter Unterabschnitt - Hauptversammlung
              • § 187 Versammlung der Mitglieder
              • § 188 Vertretung der Rechtsanwaltskammern in der Hauptversammlung
              • § 189 Einberufung der Hauptversammlung
              • § 190 Beschlüsse der Hauptversammlung
              • § 191 (weggefallen)
            • Dritter Unterabschnitt - Satzungsversammlung
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              Dritter Unterabschnitt - Satzungsversammlung
              • § 191a Einrichtung und Aufgabe
              • § 191b Wahl der stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung
              • § 191c Einberufung und Stimmrecht
              • § 191d Leitung der Versammlung und Beschlussfassung
              • § 191e Prüfung von Beschlüssen durch die Aufsichtsbehörde
          • Dritter Abschnitt - Schlichtung
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            Dritter Abschnitt - Schlichtung
            • § 191f Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
        • Zehnter Teil - Kosten in Anwaltssachen
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          Zehnter Teil - Kosten in Anwaltssachen
          • Erster Abschnitt - Kosten in Verwaltungsverfahren der Rechtsanwaltskammern
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            Erster Abschnitt - Kosten in Verwaltungsverfahren der Rechtsanwaltskammern
            • § 192 Erhebung von Gebühren und Auslagen
          • Zweiter Abschnitt – Kosten in gerichtlichen Verfahren
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            Zweiter Abschnitt – Kosten in gerichtlichen Verfahren
            • § 193 Gerichtskosten
            • § 194 Streitwert
          • Dritter Abschnitt – Kosten im anwaltsgerichtlichen Verfahren und im Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung
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            Dritter Abschnitt – Kosten im anwaltsgerichtlichen Verfahren und im Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung
            • § 195 Gerichtskosten
            • § 196 Kosten bei Anträgen auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
            • § 197 Kostenpflicht des Verurteilten
            • § 197a Kostenpflicht im Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung
            • § 198 Haftung der Rechtsanwaltskammer
            • § 199 Festsetzung der Kosten des Verfahrens vor dem Anwaltsgericht
            • § 200 (weggefallen)
            • § 201 (weggefallen)
            • § 202 (weggefallen)
            • § 203 (weggefallen)
        • Elfter Teil - Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen und Kosten sowie Tilgung
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          Elfter Teil - Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen und Kosten sowie Tilgung
          • § 204 Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen
          • § 205 Beitreibung der Kosten
          • § 205a Tilgung
        • Zwölfter Teil - Ausländische Rechtsanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Anwälte aus anderen Staaten (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
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          Zwölfter Teil - Ausländische Rechtsanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Anwälte aus anderen Staaten (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 206 Ausländische Rechtsanwaltsberufe; Verordnungsermächtigung (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Niederlassung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 207 Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer und berufliche Stellung; Rücknahme und Widerruf (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Aufnahmeverfahren und berufliche Stellung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 207a Ausländische Berufsausübungsgesellschaften
        • Dreizehnter Teil – Übergangs- und Schlussvorschriften
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          Dreizehnter Teil – Übergangs- und Schlussvorschriften
          • § 208 Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft
          • § 209 Kammermitgliedschaft von Inhabern einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz
          • § 209a Zulassung und Befugnisse bestehender Berufsausübungsgesellschaften
          • § 210 Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern
          • § 211 Befreiung von der Voraussetzung der Befähigung zum Richteramt
        • Anlage (zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1) Gebührenverzeichnis
      • Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
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        Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
        • Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
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          Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
          • § 1 Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
          • § 2 Inhalt der Tätigkeit
          • § 3 Berufliche Niederlassung
          • § 4 Wirtschaftsprüferkammer
          • § 4a Verfahren über eine einheitliche Stelle
          • § 4b Frist für den Erlass von Verwaltungsakten
        • Zweiter Teil - Voraussetzungen für die Berufsausübung
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          Zweiter Teil - Voraussetzungen für die Berufsausübung
          • Erster Abschnitt - Zulassung zur Prüfung
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            Erster Abschnitt - Zulassung zur Prüfung
            • § 5 Prüfungsstelle, Rechtsschutz
            • § 6 Verbindliche Auskunft
            • § 7 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
            • § 8 Voraussetzungen für die Zulassung (Vorbildung)
            • § 8a Anerkannte Hochschulausbildungsgänge, Rechtsverordnung
            • § 9 Voraussetzungen für die Zulassung (Prüfungstätigkeit)
            • § 10 (weggefallen)
            • § 10a (weggefallen)
            • § 11 (weggefallen)
            • § 11a (weggefallen)
          • Zweiter Abschnitt - Prüfung
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            Zweiter Abschnitt - Prüfung
            • § 12 Prüfungskommission und Gliederung der Prüfung
            • § 13 Verkürzte Prüfung für Steuerberater
            • § 13a Verkürzte Prüfung für vereidigte Buchprüfer
            • § 13b Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen, Rechtsverordnung
            • § 14 Einzelheiten des Prüfungsverfahrens
            • § 14a Zulassungsgebühr, Prüfungsgebühr
            • § 14b (weggefallen)
            • § 14c (weggefallen)
          • Dritter Abschnitt - Bestellung
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            Dritter Abschnitt - Bestellung
            • § 15 Bestellungsbehörde
            • § 16 Versagung der Bestellung
            • § 16a Ärztliches Gutachten im Bestellungsverfahren
            • § 16b Aussetzung des Bestellungsverfahrens
            • § 17 Berufsurkunde und Berufseid
            • § 18 Berufsbezeichnung
            • § 19 Erlöschen der Bestellung
            • § 20 Rücknahme und Widerruf der Bestellung
            • § 20a Ärztliches Gutachten im Widerrufsverfahren
            • § 21 Zuständigkeit
            • § 22 (weggefallen)
            • § 23 Wiederbestellung
            • § 24 (weggefallen)
          • Vierter Abschnitt - (weggefallen)
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            Vierter Abschnitt - (weggefallen)
            • § 25 (weggefallen)
            • § 26 (weggefallen)
          • Fünfter Abschnitt - Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
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            Fünfter Abschnitt - Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
            • § 27 Rechtsform
            • § 28 Voraussetzungen für die Anerkennung
            • § 29 Zuständigkeit und Verfahren
            • § 30 Änderungsanzeige
            • § 31 Bezeichnung "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft"
            • § 32 Bestätigungsvermerke
            • § 33 Erlöschen der Anerkennung
            • § 34 Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
            • § 35 (weggefallen)
            • § 36 (weggefallen)
          • Sechster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
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            Sechster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
            • § 36a Untersuchungsgrundsatz, Mitwirkungspflicht, Datenübermittlung
          • Siebenter Abschnitt - Berufsregister
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            Siebenter Abschnitt - Berufsregister
            • § 37 Registerführende Stelle
            • § 38 Eintragung
            • § 39 Löschung
            • § 40 Verfahren
            • § 40a Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände
          • Achter Abschnitt - Verwaltungsgerichtliches Verfahren
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            Achter Abschnitt - Verwaltungsgerichtliches Verfahren
            • § 41 Unmittelbare Klage gegen Bescheide der Wirtschaftsprüferkammer
            • § 42 (weggefallen)
        • Dritter Teil - Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer
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          Dritter Teil - Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer
          • § 43 Allgemeine Berufspflichten
          • § 43a Regeln der Berufsausübung
          • § 44 Eigenverantwortliche Tätigkeit
          • § 44a Wirtschaftsprüfer im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
          • § 44b Gemeinsame Berufsausübung
          • § 45 Prokuristen
          • § 46 Beurlaubung
          • § 47 Zweigniederlassungen
          • § 48 Siegel
          • § 49 Versagung der Tätigkeit
          • § 50 Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen
          • § 50a Inanspruchnahme von Dienstleistungen
          • § 51 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrages
          • § 51a Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
          • § 51b Handakten
          • § 51c Auftragsdatei
          • § 52 Werbung
          • § 53 Wechsel des Auftraggebers
          • § 54 Berufshaftpflichtversicherung
          • § 54a Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen
          • § 55 Vergütung
          • § 55a Erfolgshonorar für Hilfeleistung in Steuersachen
          • § 55b Internes Qualitätssicherungssystem
          • § 55c Bestellung eines Praxisabwicklers
          • § 56 Anwendung der Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
        • Vierter Teil - Organisation des Berufs
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          Vierter Teil - Organisation des Berufs
          • § 57 Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer
          • § 57a Qualitätskontrolle
          • § 57b Verschwiegenheitspflicht und Verantwortlichkeit
          • § 57c Satzung für Qualitätskontrolle
          • § 57d Mitwirkungspflichten
          • § 57e Kommission für Qualitätskontrolle
          • § 57f (weggefallen)
          • § 57g Freiwillige Qualitätskontrolle
          • § 57h Qualitätskontrolle bei Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände
          • § 58 Mitgliedschaft
          • § 58a Mitgliederakten
          • § 59 Organe, Kammerversammlungen
          • § 59a Abteilungen des Vorstandes und der Kommission für Qualitätskontrolle
          • § 59b Ehrenamtliche Tätigkeit
          • § 59c Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen
          • § 60 Satzung, Wirtschaftsplan
          • § 61 Beiträge und Gebühren
        • Fünfter Teil - Berufsaufsicht
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          Fünfter Teil - Berufsaufsicht
          • § 61a Zuständigkeit
          • § 62 Pflicht zum Erscheinen vor der Wirtschaftsprüferkammer; Auskunfts- und Vorlagepflichten; Betretens- und Einsichtsrecht
          • § 62a Zwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten
          • § 62b Inspektionen
          • § 63 (weggefallen)
          • § 64 Auskünfte von Nichtkammerangehörigen
          • § 65 Unterrichtung der Staatsanwaltschaft
          • § 66 Rechtsaufsicht
          • § 66a Abschlussprüferaufsicht
          • § 66b Verschwiegenheit; Schutz von Privatgeheimnissen
          • § 66c Zusammenarbeit mit anderen Stellen und internationale Zusammenarbeit
          • § 67 Ahndung einer Pflichtverletzung
          • § 68 Berufsaufsichtliche Maßnahmen
          • § 68a Untersagungsverfügung
          • § 68b Vorläufige Untersagungsverfügung
          • § 68c Ordnungsgeld
          • § 69 Bekanntmachung von Maßnahmen, Bußgeldentscheidungen und strafrechtlichen Verurteilungen
          • § 69a Anderweitige Ahndung
          • § 70 Verjährung von Pflichtverletzungen (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Verjährung der Verfolgung einer Pflichtverletzung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 71 Vorschriften für Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer, die nicht Wirtschaftsprüfer sind, und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
        • Sechster Teil - Berufsgerichtsbarkeit
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          Sechster Teil - Berufsgerichtsbarkeit
          • Erster Abschnitt – Berufsgerichtliche Entscheidung
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            Erster Abschnitt – Berufsgerichtliche Entscheidung
            • § 71a Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung
          • Zweiter Abschnitt - Die Gerichte
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            Zweiter Abschnitt - Die Gerichte
            • § 72 Kammer für Wirtschaftsprüfersachen
            • § 73 Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Oberlandesgericht
            • § 74 Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Bundesgerichtshof
            • § 75 Berufsangehörige als Beisitzer
            • § 76 Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung
            • § 77 Enthebung vom Amt des Beisitzers
            • § 78 Stellung der ehrenamtlichen Richter und Pflicht zur Verschwiegenheit
            • § 79 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen
            • § 80 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter
          • Dritter Abschnitt - Verfahrensvorschriften
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            Dritter Abschnitt - Verfahrensvorschriften
            • 1. Allgemeines
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              1. Allgemeines
              • § 81 Vorschriften für das Verfahren
              • § 82 Keine Verhaftung von Berufsangehörigen
              • § 82a Verteidigung
              • § 82b Akteneinsicht; Beteiligung der Wirtschaftsprüferkammer und der Abschlussprüferaufsichtsstelle
              • § 83 Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren
              • § 83a (weggefallen)
              • § 83b Aussetzung des berufsgerichtlichen Verfahrens
              • § 83c Wiederaufnahme des berufsgerichtlichen Verfahrens
            • 2. Das Verfahren im ersten Rechtszug
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              2. Das Verfahren im ersten Rechtszug
              • § 84 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
              • § 85 Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
              • § 86 Verfahren
              • § 87 (weggefallen)
              • § 88 (weggefallen)
              • § 89 (weggefallen)
              • § 90 (weggefallen)
              • § 91 (weggefallen)
              • § 92 (weggefallen)
              • § 93 (weggefallen)
              • § 94 Verlesung der berufsaufsichtlichen Entscheidung
              • § 95 (weggefallen)
              • § 96 (weggefallen)
              • § 97 (weggefallen)
              • § 98 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens der Berufsangehörigen
              • § 99 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Nichtöffentliche Hauptverhandlung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
              • § 100 (weggefallen)
              • § 101 Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter
              • § 102 Verlesen von Protokollen
              • § 103 Entscheidung
            • 3. Die Rechtsmittel
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              3. Die Rechtsmittel
              • § 104 Beschwerde
              • § 105 Berufung
              • § 106 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen
              • § 107 Revision
              • § 107a Einlegung der Revision und Verfahren
              • § 108 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
            • 4. Die Sicherung von Beweisen
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              4. Die Sicherung von Beweisen
              • § 109 Anordnung der Beweissicherung
              • § 110 Verfahren
            • 5. Das vorläufige Tätigkeits- und Berufsverbot
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              5. Das vorläufige Tätigkeits- und Berufsverbot
              • § 111 Voraussetzung des Verbotes
              • § 112 Mündliche Verhandlung
              • § 113 Abstimmung über das Verbot
              • § 114 Verbot im Anschluß an die Hauptverhandlung
              • § 115 Zustellung des Beschlusses
              • § 116 Wirkungen des Verbotes
              • § 117 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot
              • § 118 Beschwerde
              • § 119 Außerkrafttreten des Verbotes
              • § 120 Aufhebung des Verbotes
              • § 120a Mitteilung des Verbotes
              • § 121 Bestellung eines Vertreters
            • 6. Das vorläufige Untersagungsverfahren
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              6. Das vorläufige Untersagungsverfahren
              • § 121a Voraussetzung des Verfahrens
          • Vierter Abschnitt - Die Kosten in dem berufsgerichtlichen Verfahren. Die Vollstreckung der berufsaufsichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Die Kosten in dem berufsgerichtlichen Verfahren. Die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
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            Vierter Abschnitt - Die Kosten in dem berufsgerichtlichen Verfahren. Die Vollstreckung der berufsaufsichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Die Kosten in dem berufsgerichtlichen Verfahren. Die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 122 Gerichtskosten
            • § 123 (weggefallen)
            • § 124 Kostenpflicht
            • § 125 (weggefallen)
            • § 126 Vollstreckung der berufsaufsichtlichen Maßnahmen und der Kosten (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | ab dem 01.08.2022 geltende Fassung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 126a Tilgung
          • Fünfter Abschnitt - Anzuwendende Vorschriften
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            Fünfter Abschnitt - Anzuwendende Vorschriften
            • § 127 Anzuwendende Vorschriften
        • Siebenter Teil - Vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften
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          Siebenter Teil - Vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften
          • § 128 Berufszugehörigkeit und Berufsbezeichnung
          • § 129 Inhalt der Tätigkeit
          • § 130 Anwendung von Vorschriften des Gesetzes
        • Achter Teil – EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
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          Achter Teil – EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
          • § 131 Prüfungstätigkeit von EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
          • § 131a Registrierungsverfahren
          • § 131b Überwachung der EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
          • § 131c (weggefallen)
          • § 131d (weggefallen)
          • § 131e (weggefallen)
          • § 131f (weggefallen)
        • Neunter Teil - Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
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          Neunter Teil - Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
          • § 131g Zulassung zur Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
          • § 131h Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
          • § 131i Anwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
          • § 131j (weggefallen)
          • § 131k Bestellung
          • § 131l Rechtsverordnung
          • § 131m Bescheinigungen des Herkunftsmitgliedstaats
          • § 131n (weggefallen)
        • Zehnter Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften
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          Zehnter Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften
          • § 132 Verbot verwechselungsfähiger Berufsbezeichnungen; Siegelimitate
          • § 133 Schutz der Bezeichnung "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" und "Buchprüfungsgesellschaft"
          • § 133a Unbefugte Ausübung einer Führungsposition bei dem geprüften Unternehmen
          • § 133b Unbefugte Verwertung fremder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
          • § 133c Unbefugte Offenbarung fremder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
          • § 133d Verwaltungsbehörde
          • § 133e Verwendung der Geldbußen
        • Elfter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften
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          Elfter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften
          • § 134 Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf Abschlussprüfer, Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfungsgesellschaften aus Drittstaaten
          • § 134a Übergangsregelung
          • § 135 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
          • § 136 (weggefallen)
          • § 136a (weggefallen)
          • § 137 (weggefallen)
          • § 137a (weggefallen)
          • § 138 (weggefallen)
          • § 139 (weggefallen)
          • § 139a (weggefallen)
          • § 139b Übergangsregelung für den bis zum 31. Dezember 2003 geltenden § 51a
          • § 140 (weggefallen)
          • § 141 Inkrafttreten
        • Anlage (zu § 122 Satz 1)
      • Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) und Fachberaterordnung
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        Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) und Fachberaterordnung
        • Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten Berufsordnung (BOStB)
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          Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten Berufsordnung (BOStB)
          • 1. Teil: Grundpflichten
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            1. Teil: Grundpflichten
            • § 1 Allgemeine Grundsätze
            • § 2 Unabhängigkeit
            • § 3 Eigenverantwortlichkeit
            • § 4 Gewissenhaftigkeit
            • § 5 Verschwiegenheit
            • § 6 Interessenkollisionen
            • § 7 Berufswürdiges Verhalten
            • § 8 Umgang mit fremden Vermögenswerten
            • § 9 Werbung und Kundmachung
          • 2. Teil: Berufspflichten
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            2. Teil: Berufspflichten
            • § 10 Berufliche Niederlassung
            • § 11 Weitere Beratungsstellen
            • § 12 Verbot der Mitwirkung bei unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen
            • § 13 Auftragserfüllung
            • § 14 Auftragskündigung durch den Steuerberater
            • § 15 Vereinbare Tätigkeiten
            • § 16 Gewerbliche Tätigkeit
            • § 17 Beschäftigung von Mitarbeitern
            • § 18 Mehrfachfunktionen
            • § 19 Übernahme eines Mandats
            • § 20 Ausbildung des Berufsnachwuchses und von Steuerfachangestellten
            • § 21 Verhalten bei grenzüberschreitender Tätigkeit
          • 3. Teil: Besondere Berufspflichten gegenüber der Steuerberaterkammer, Behörden und Gerichten
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            3. Teil: Besondere Berufspflichten gegenüber der Steuerberaterkammer, Behörden und Gerichten
            • § 22 Anzeigepflichten
            • § 23 Besondere Pflichten gegenüber Gerichten und Behörden
          • 4. Teil: Besondere Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit
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            4. Teil: Besondere Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit
            • § 24 Grundsätze der Steuerberatungsgesellschaft
            • § 25 Verantwortliche Führung, Geschäftsführung und Vertretung der Steuerberatungsgesellschaft
            • § 26 Beendigung eines beruflichen Zusammenschlusses
            • § 27 Tätigkeit als Leiter von Buchstellen oder von Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen
          • 5. Teil: Besondere Berufspflichten bei Praxisübertragung, Praxiseinbringung und Praxisverpachtung
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            5. Teil: Besondere Berufspflichten bei Praxisübertragung, Praxiseinbringung und Praxisverpachtung
            • § 28 Praxisübertragung, Praxiseinbringung und Praxisverpachtung
          • 6. Teil: Schlussvorschriften
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            6. Teil: Schlussvorschriften
            • § 29 Fachberaterordnung
            • § 30 Anwendungsbereich
        • Fachberaterordnung
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          Fachberaterordnung
          • 1. Teil: Fachberater
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            1. Teil: Fachberater
            • Erster Abschnitt - Fachgebiete
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              Erster Abschnitt - Fachgebiete
              • § 1 Zugelassene Fachberaterbezeichnungen
            • Zweiter Abschnitt - Voraussetzungen für die Verleihung
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              Zweiter Abschnitt - Voraussetzungen für die Verleihung
              • § 2 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
              • § 3 Anforderungen an die beratende Tätigkeit
              • § 4 Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse
              • § 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen
              • § 6 Schriftliche Leistungskontrollen
              • § 7 Nachweise durch Unterlagen
              • § 8 Fachgespräch
              • § 9 Fortbildung
              • § 10 Nachzuweisende besondere Kenntnisse
          • 2. Teil: Verfahrensordnung
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            2. Teil: Verfahrensordnung
            • § 11 Zusammensetzung der Fachausschüsse
            • § 12 Gemeinsame Ausschüsse
            • § 13 Berufung der Ausschussmitglieder
            • § 14 Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Ausschuss
            • § 15 Entschädigung
            • § 16 Antragstellung
            • § 17 Mitwirkungsverbote
            • § 18 Weiteres Verfahren
            • § 19 Verleihung, Rücknahme und Widerruf
          • Anlage 1 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht
          • Anlage 2 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bereich der Zölle und Verbrauchsteuern
      • Berufsbildungsgesetz (BBiG)
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        Berufsbildungsgesetz (BBiG)
        • Teil 1 - Allgemeine Vorschriften
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          Teil 1 - Allgemeine Vorschriften
          • § 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung
          • § 2 Lernorte der Berufsbildung
          • § 3 Anwendungsbereich
        • Teil 2 - Berufsbildung
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          Teil 2 - Berufsbildung
          • Kapitel 1 - Berufsausbildung
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            Kapitel 1 - Berufsausbildung
            • Abschnitt 1 - Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen
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              Abschnitt 1 - Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen
              • § 4 Anerkennung von Ausbildungsberufen
              • § 5 Ausbildungsordnung
              • § 6 Erprobung neuer Ausbildungs- und Prüfungsformen
              • § 7 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer
              • § 7a Teilzeitberufsausbildung
              • § 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
              • § 9 Regelungsbefugnis
            • Abschnitt 2 - Berufsausbildungsverhältnis
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              Abschnitt 2 - Berufsausbildungsverhältnis
              • Unterabschnitt 1 - Begründung des Ausbildungsverhältnisses
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                Unterabschnitt 1 - Begründung des Ausbildungsverhältnisses
                • § 10 Vertrag
                • § 11 Vertragsniederschrift
                • § 12 Nichtige Vereinbarungen
              • Unterabschnitt 2 - Pflichten der Auszubildenden
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                Unterabschnitt 2 - Pflichten der Auszubildenden
                • § 13 Verhalten während der Berufsausbildung
              • Unterabschnitt 3 - Pflichten der Ausbildenden
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                Unterabschnitt 3 - Pflichten der Ausbildenden
                • § 14 Berufsausbildung
                • § 15 Freistellung, Anrechnung
                • § 16 Zeugnis
              • Unterabschnitt 4 - Vergütung
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                Unterabschnitt 4 - Vergütung
                • § 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
                • § 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung
                • § 19 Fortzahlung der Vergütung
              • Unterabschnitt 5 - Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
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                Unterabschnitt 5 - Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
                • § 20 Probezeit
                • § 21 Beendigung
                • § 22 Kündigung
                • § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
              • Unterabschnitt 6 - Sonstige Vorschriften
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                Unterabschnitt 6 - Sonstige Vorschriften
                • § 24 Weiterarbeit
                • § 25 Unabdingbarkeit
                • § 26 Andere Vertragsverhältnisse
            • Abschnitt 3 - Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
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              Abschnitt 3 - Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
              • § 27 Eignung der Ausbildungsstätte
              • § 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen
              • § 29 Persönliche Eignung
              • § 30 Fachliche Eignung
              • § 31 Europaklausel
              • § 31a Sonstige ausländische Vorqualifikationen
              • § 32 Überwachung der Eignung
              • § 33 Untersagung des Einstellens und Ausbildens
            • Abschnitt 4 - Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
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              Abschnitt 4 - Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
              • § 34 Einrichten, Führen
              • § 35 Eintragen, Ändern, Löschen
              • § 36 Antrag und Mitteilungspflichten
            • Abschnitt 5 - Prüfungswesen
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              Abschnitt 5 - Prüfungswesen
              • § 37 Abschlussprüfung
              • § 38 Prüfungsgegenstand
              • § 39 Prüfungsausschüsse
              • § 40 Zusammensetzung, Berufung
              • § 41 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
              • § 42 Beschlussfassung, Bewertung der Abschlussprüfung
              • § 43 Zulassung zur Abschlussprüfung
              • § 44 Zulassung zur Abschlussprüfung bei zeitlich auseinander fallenden Teilen
              • § 45 Zulassung in besonderen Fällen
              • § 46 Entscheidung über die Zulassung
              • § 47 Prüfungsordnung
              • § 48 Zwischenprüfungen
              • § 49 Zusatzqualifikationen
              • § 50 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
              • § 50a Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen
            • Abschnitt 6 - Interessenvertretung
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              Abschnitt 6 - Interessenvertretung
              • § 51 Interessenvertretung
              • § 52 Verordnungsermächtigung
          • Kapitel 2 - Berufliche Fortbildung
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            Kapitel 2 - Berufliche Fortbildung
            • Abschnitt 1 - Fortbildungsordnungen des Bundes
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              Abschnitt 1 - Fortbildungsordnungen des Bundes
              • § 53 Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung
              • § 53a Fortbildungsstufen
              • § 53b Geprüfter Berufsspezialist und Geprüfte Berufsspezialistin
              • § 53c Bachelor Professional
              • § 53d Master Professional
              • § 53e Anpassungsfortbildungsordnungen
            • Abschnitt 2 - Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
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              Abschnitt 2 - Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
              • § 54 Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
            • Abschnitt 3 - Ausländische Vorqualifikationen, Prüfungen
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              Abschnitt 3 - Ausländische Vorqualifikationen, Prüfungen
              • § 55 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
              • § 56 Fortbildungsprüfungen
              • § 57 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
          • Kapitel 3 - Berufliche Umschulung
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            Kapitel 3 - Berufliche Umschulung
            • § 58 Umschulungsordnung
            • § 59 Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
            • § 60 Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf
            • § 61 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
            • § 62 Umschulungsmaßnahmen; Umschulungsprüfungen
            • § 63 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
          • Kapitel 4 - Berufsbildung für besondere Personengruppen
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            Kapitel 4 - Berufsbildung für besondere Personengruppen
            • Abschnitt 1 - Berufsausbildung behinderter Menschen
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              Abschnitt 1 - Berufsausbildung behinderter Menschen
              • § 64 Berufsausbildung
              • § 65 Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen
              • § 66 Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen
              • § 67 Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung
            • Abschnitt 2 - Berufsausbildungsvorbereitung
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              Abschnitt 2 - Berufsausbildungsvorbereitung
              • § 68 Personenkreis und Anforderungen
              • § 69 Qualifizierungsbausteine, Bescheinigung
              • § 70 Überwachung, Beratung
        • Teil 3 - Organisation der Berufsbildung
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          Teil 3 - Organisation der Berufsbildung
          • Kapitel 1 - Zuständige Stellen; zuständige Behörden
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            Kapitel 1 - Zuständige Stellen; zuständige Behörden
            • Abschnitt 1 - Bestimmung der zuständigen Stelle
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              Abschnitt 1 - Bestimmung der zuständigen Stelle
              • § 71 Zuständige Stellen
              • § 72 Bestimmung durch Rechtsverordnung
              • § 73 Zuständige Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes
              • § 74 Erweiterte Zuständigkeit
              • § 75 Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
            • Abschnitt 2 - Überwachung der Berufsbildung
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              Abschnitt 2 - Überwachung der Berufsbildung
              • § 76 Überwachung, Beratung
            • Abschnitt 3 - Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
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              Abschnitt 3 - Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
              • § 77 Errichtung
              • § 78 Beschlussfähigkeit, Abstimmung
              • § 79 Aufgaben
              • § 80 Geschäftsordnung
            • Abschnitt 4 - Zuständige Behörden
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              Abschnitt 4 - Zuständige Behörden
              • § 81 Zuständige Behörden
          • Kapitel 2 - Landesausschüsse für Berufsbildung
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            Kapitel 2 - Landesausschüsse für Berufsbildung
            • § 82 Errichtung, Geschäftsordnung, Abstimmung
            • § 83 Aufgaben
        • Teil 4 - Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
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          Teil 4 - Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
          • § 84 Ziele der Berufsbildungsforschung
          • § 85 Ziele der Berufsbildungsplanung
          • § 86 Berufsbildungsbericht
          • § 87 Zweck und Durchführung der Berufsbildungsstatistik
          • § 88 Erhebungen
        • Teil 5 - Bundesinstitut für Berufsbildung
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          Teil 5 - Bundesinstitut für Berufsbildung
          • § 89 Bundesinstitut für Berufsbildung
          • § 90 Aufgaben
          • § 91 Organe
          • § 92 Hauptausschuss
          • § 93 Präsident oder Präsidentin
          • § 94 Wissenschaftlicher Beirat
          • § 95 Ausschuss für Fragen behinderter Menschen
          • § 96 Finanzierung des Bundesinstituts für Berufsbildung
          • § 97 Haushalt
          • § 98 Satzung
          • § 99 Personal
          • § 100 Aufsicht über das Bundesinstitut für Berufsbildung
        • Teil 6 - Bußgeldvorschriften
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          Teil 6 - Bußgeldvorschriften
          • § 101 Bußgeldvorschriften
        • Teil 7 - Übergangs- und Schlussvorschriften
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          Teil 7 - Übergangs- und Schlussvorschriften
          • § 102 Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit
          • § 103 Fortgeltung bestehender Regelungen
          • § 104 Übertragung von Zuständigkeiten
          • § 105 Evaluation
          • § 106 Übergangsregelung
      • Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
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        Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
        • Teil 1 - Allgemeine Vorschriften
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          Teil 1 - Allgemeine Vorschriften
          • § 1 Anwendungsbereich
          • § 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
          • § 3 Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen
          • § 4 Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht
          • § 5 Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit
        • Teil 2 - Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen
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          Teil 2 - Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen
          • § 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
          • § 7 Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften
          • § 8 Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen
          • § 9 Untersagung von Rechtsdienstleistungen
        • Teil 3 - Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen
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          Teil 3 - Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen
          • § 10 Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde
          • § 11 Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen
          • § 11a (weggefallen)
          • § 12 Registrierungsvoraussetzungen
          • § 13 Registrierungsverfahren
          • § 13a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen gegenüber Privatpersonen
          • § 13b Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen für Verbraucher
          • § 13c Vergütungsvereinbarungen für Inkassodienstleistungen und Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht
          • § 13d Vergütung der Rentenberater
          • § 13e Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern
          • § 13f Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern
          • § 13g Umgang mit Fremdgeldern
          • § 13h Aufsichtsmaßnahmen
          • § 14 Widerruf der Registrierung
          • § 14a Bestellung eines Abwicklers für Rentenberater
          • § 15 Vorübergehende Rechtsdienstleistungen
          • § 15a Statistik
          • § 15b Betrieb ohne Registrierung
        • Teil 4 - Rechtsdienstleistungsregister
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          Teil 4 - Rechtsdienstleistungsregister
          • § 16 Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters
          • § 17 Löschung von Veröffentlichungen
        • Teil 5 - Datenübermittlung und Zuständigkeiten, Bußgeldvorschriften
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          Teil 5 - Datenübermittlung und Zuständigkeiten, Bußgeldvorschriften
          • § 18 Umgang mit personenbezogenen Daten
          • § 19 Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen
          • § 20 Bußgeldvorschriften
      • Geldwäschegesetz (GwG)
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        Geldwäschegesetz (GwG)
        • Abschnitt 1 - Begriffsbestimmungen, Verpflichtete und risikobasierter Ansatz
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          Abschnitt 1 - Begriffsbestimmungen, Verpflichtete und risikobasierter Ansatz
          • § 1 Begriffsbestimmungen
          • § 2 Verpflichtete, Verordnungsermächtigung
          • § 3 Wirtschaftlich Berechtigter
          • § 3a Risikobasierter Ansatz, nationale Risikoanalyse
        • Abschnitt 2 - Risikomanagement
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          Abschnitt 2 - Risikomanagement
          • § 4 Risikomanagement
          • § 5 Risikoanalyse
          • § 6 Interne Sicherungsmaßnahmen
          • § 7 Geldwäschebeauftragter
          • § 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
          • § 9 Gruppenweite Pflichten
        • Abschnitt 3 - Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
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          Abschnitt 3 - Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
          • § 10 Allgemeine Sorgfaltspflichten
          • § 11 Identifizierung; Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung
          • § 11a Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete
          • § 12 Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, Verordnungsermächtigung
          • § 13 Verfahren zur Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, Verordnungsermächtigung
          • § 14 Vereinfachte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung
          • § 15 Verstärkte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung
          • § 16 Besondere Vorschriften für das Glücksspiel im Internet
          • § 17 Ausführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte, vertragliche Auslagerung
        • Abschnitt 4 - Transparenzregister
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          Abschnitt 4 - Transparenzregister
          • § 18 Einrichtung des Transparenzregisters und registerführende Stelle
          • § 19 Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten
          • § 20 Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Vereinigungen
          • § 20a Automatische Eintragung für Vereine
          • § 21 Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Rechtsgestaltungen
          • § 22 Zugängliche Dokumente und Datenübermittlung an das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung
          • § 23 Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung
          • § 23a Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle
          • § 24 Gebühren und Auslagen, Verordnungsermächtigung
          • § 25 Übertragung der Führung des Transparenzregisters, Verordnungsermächtigung
          • § 26 Europäisches System der Registervernetzung, Verordnungsermächtigung
          • § 26a Abruf durch bestimmte Behörden
        • Abschnitt 5 - Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
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          Abschnitt 5 - Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
          • § 27 Zentrale Meldestelle
          • § 28 Aufgaben, Aufsicht und Zusammenarbeit
          • § 29 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
          • § 30 Entgegennahme und Analyse von Meldungen
          • § 31 Auskunftsrecht gegenüber inländischen öffentlichen Stellen, Datenzugriffsrecht, Verordnungsermächtigung
          • § 32 Datenübermittlungsverpflichtung an inländische öffentliche Stellen
          • § 32a Datenübermittlung an Europol
          • § 33 Datenaustausch mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
          • § 34 Informationsersuchen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit
          • § 35 Datenübermittlung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit
          • § 36 Automatisierter Datenabgleich im europäischen Verbund
          • § 37 Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten aus automatisierter Verarbeitung und bei Speicherung in automatisierten Dateien
          • § 38 Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet werden noch in einer automatisierten Datei gespeichert sind
          • § 38a Protokollierung von Informationsersuchen, Statistik, Verordnungsermächtigung
          • § 39 Errichtungsanordnung
          • § 40 Sofortmaßnahmen
          • § 41 Rückmeldung an den meldenden Verpflichteten
          • § 42 Benachrichtigung von inländischen öffentlichen Stellen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
        • Abschnitt 6 - Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten
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          Abschnitt 6 - Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten
          • § 43 Meldepflicht von Verpflichteten, Verordnungsermächtigung
          • § 44 Meldepflicht von Aufsichtsbehörden
          • § 45 Form der Meldung, Registrierungspflicht, Ausführung durch Dritte, Verordnungsermächtigung
          • § 46 Durchführung von Transaktionen
          • § 47 Verbot der Informationsweitergabe, Verordnungsermächtigung
          • § 48 Freistellung von der Verantwortlichkeit
          • § 49 Informationszugang und Schutz der meldenden Beschäftigten
        • Abschnitt 7 - Aufsicht, Zusammenarbeit, Bußgeldvorschriften, Datenschutz
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          Abschnitt 7 - Aufsicht, Zusammenarbeit, Bußgeldvorschriften, Datenschutz
          • § 50 Zuständige Aufsichtsbehörde
          • § 51 Aufsicht
          • § 51a Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden
          • § 52 Mitwirkungspflichten
          • § 53 Hinweise auf Verstöße
          • § 54 Verschwiegenheitspflicht
          • § 55 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
          • § 56 Bußgeldvorschriften
          • § 57 Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und von unanfechtbaren Bußgeldentscheidungen
          • § 58 (weggefallen)
          • § 59 Übergangsregelung
        • Anlage 1 - Faktoren für ein potenziell geringeres Risiko
        • Anlage 2 - Faktoren für ein potenziell höheres Risiko
      • Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung (BibuBAProFPrV)
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        Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung (BibuBAProFPrV)
        • § 1 Gegenstand
        • § 2 Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
        • § 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
        • § 4 Gliederung und Handlungsbereiche der Prüfung
        • § 5 Schriftliche Prüfung
        • § 6 Mündliche Prüfung
        • § 7 Handlungsbereiche
        • § 8 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
        • § 9 Bewerten der Prüfungsleistungen
        • § 10 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
        • § 11 Zeugnisse
        • § 12 Wiederholung der Prüfung
        • § 13 Ausbildereignung
        • § 14 Anpassungsfortbildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter International oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin International“
        • § 15 Übergangsvorschriften
        • § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
        • Anlage 1 (zu den §§ 9, 10 und 14) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
        • Anlage 2 (zu den §§ 11 und 14) Zeugnisinhalte
      • COVID-19-Gesetz zur Funktionsfähigkeit der Kammern (COV19FKG)
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        COVID-19-Gesetz zur Funktionsfähigkeit der Kammern (COV19FKG)
        • § 1 Anwendungsbereich
        • § 2 Rechtsanwaltskammern
        • § 3 Bundesrechtsanwaltskammer
        • § 4 Patentanwaltskammer
        • § 5 Notarkammern
        • § 6 Bundesnotarkammern
        • § 7 Kassen
        • § 8 Wirtschaftsprüferkammer
        • § 9 Steuerberaterkammern
        • § 10 Bundessteuerberaterkammer
        • § 11 Geltungszeitraum
        • § 12 Verordnungsermächtigung
      • COVID‑19‑Kammer-Funktionsfähigkeit-Verlängerungsverordnung (COV19KFVV)
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        COVID‑19‑Kammer-Funktionsfähigkeit-Verlängerungsverordnung (COV19KFVV)
        • § 1 Verlängerung von Maßnahmen
        • § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    • Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder
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      Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder
      • Zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine
      • Zu Mitteilungen der Finanzbehörden über Pflichtverletzungen und andere Informationen gemäß § 10 StBerG
      • Übermittlung von Daten nach § 10 StBerG
    • EU-Richtlinien
      Menü schließen Zurück
      EU-Richtlinien
      • Berufsqualifikationsrichtlinie (2005/36/EG)
      • Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG)
      • Geänderte Berufsqualifikationsrichtlinie (2013/55/EU) und IMI-VO
      • Konsolidierte Fassung der Berufsqualifikationsrichtlinie (2005/36/EG)
      • Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (2018/958/EU)
  • Abkürzungsverzeichnis
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  5. Vier­ter Teil - Die Rechts­an­walts­kam­mern
  6. Zwei­ter Ab­schnitt - Or­ga­ne der Rechts­an­walts­kam­mer
  7. Zwei­ter Un­ter­ab­schnitt - Das Prä­si­di­um
  8. § 81 Be­rich­te über die Tä­tig­keit der Kam­mer und über Wahl­er­geb­nis­se

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§ 81 Be­rich­te über die Tä­tig­keit der Kam­mer und über Wahl­er­geb­nis­se

1Der Präsident erstattet der Landesjustizverwaltung jährlich Bericht über die Tätigkeit der Kammer und des Vorstandes.

2Der Präsident zeigt das Ergebnis der Wahlen zum Vorstand und zum Präsidium alsbald der Landesjustizverwaltung und der Bundes­rechts­anwalts­kammer an.

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