Fünfter Abschnitt - Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme
- § 150 Voraussetzung für das Verbot
- § 150a Verfahren zur Erzwingung des Antrags der Staatsanwaltschaft
- § 151 Mündliche Verhandlung
- § 152 Abstimmung über das Verbot
- § 153 Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung
- § 154 Zustellung des Beschlusses
- § 155 Wirkungen des Verbots
- § 156 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot
- § 157 Beschwerde
- § 158 Außerkrafttreten des Verbots
- § 159 Aufhebung des Verbots
- § 159a Dreimonatsfrist
- § 159b Prüfung der Fortdauer des Verbots
- § 160 Mitteilung des Verbots
- § 161 Bestellung einer Vertretung
- § 161a Gegenständlich beschränktes Vertretungsverbot
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