Zehnter Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 132 Verbot verwechselungsfähiger Berufsbezeichnungen; Siegelimitate
- § 133 Schutz der Bezeichnung "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" und "Buchprüfungsgesellschaft"
- § 133a Unbefugte Ausübung einer Führungsposition bei dem geprüften Unternehmen
- § 133b Unbefugte Verwertung fremder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
- § 133c Unbefugte Offenbarung fremder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
- § 133d Verwaltungsbehörde
- § 133e Verwendung der Geldbußen
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