Zweiter Abschnitt - Die Gerichte
- § 72 Kammer für Wirtschaftsprüfersachen
- § 73 Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Oberlandesgericht
- § 74 Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Bundesgerichtshof
- § 75 Berufsangehörige als Beisitzer
- § 76 Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung
- § 77 Enthebung vom Amt des Beisitzers
- § 78 Stellung der ehrenamtlichen Richter und Pflicht zur Verschwiegenheit
- § 79 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen
- § 80 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter
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