Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren vor dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der Senat besteht.
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- Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- Sechster Teil - Berufsgerichtsbarkeit
- Dritter Abschnitt - Verfahrensvorschriften
- 3. Die Rechtsmittel
- § 106 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen
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