Die Beschäftigung von Mitarbeitern, die nicht Personen im Sinne des § 56 Abs. 1 StBerG sind, ist zulässig, soweit diese weisungsgebunden unter der fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des Steuerberaters tätig werden.
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- Anhänge
- Gesetze und Verordnungen
- Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) und Fachberaterordnung
- Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten Berufsordnung (BOStB)
- 2. Teil: Berufspflichten
- § 17 Beschäftigung von Mitarbeitern
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