Steuerberater sollen an der Ausbildung des Berufsnachwuchses sowie an der Ausbildung zum Steuerfachangestellten mitwirken. Steuerberater sind verpflichtet, als Ausbildende oder Ausbilder zum Beruf „Steuerfachangestellte/r“ neben den gesetzlichen Vorschriften die von der Steuerberaterkammer erlassene Prüfungsordnung und sonstigen Regelungen zu beachten.
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Amtliches Handbuch Steuerberatungsrecht
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- StBerH 2021/2022
- Anhänge
- Gesetze und Verordnungen
- Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) und Fachberaterordnung
- Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten Berufsordnung (BOStB)
- 2. Teil: Berufspflichten
- § 20 Ausbildung des Berufsnachwuchses und von Steuerfachangestellten
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