Voraussetzung für die Verleihung einer Fachberaterbezeichnung ist, dass der Antragsteller seit mindestens drei Jahren als Steuerberater oder als Steuerbevollmächtigter bestellt ist.
Navigation und Service
Springe direkt zu:
Amtliches Handbuch Steuerberatungsrecht
Auswahl der Jahresausgaben des Handbuches
Suche
SieSindHierBreadcrumb
- StBerH 2021/2022
- Anhänge
- Gesetze und Verordnungen
- Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) und Fachberaterordnung
- Fachberaterordnung
- 1. Teil: Fachberater
- Zweiter Abschnitt - Voraussetzungen für die Verleihung
- § 3 Anforderungen an die beratende Tätigkeit
Seite teilen
Die aktuelle Seite in Ihren Sozialen Netzwerken teilen.