Der Antragsteller muss sich für den „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ und für den „Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern“ jeweils mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben. Die schriftlichen Leistungskontrollen dauern jeweils mindestens vier Zeitstunden.
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