1Die Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung sind
- als erste Fortbildungsstufe der Geprüfte Berufsspezialist und die Geprüfte Berufsspezialistin,
- als zweite Fortbildungsstufe der Bachelor Professional und
- als dritte Fortbildungsstufe der Master Professional.
2Jede Fortbildungsordnung, die eine höherqualifizierende Berufsbildung der ersten Fortbildungsstufe regelt, soll auf einen Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe hinführen.
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