(S 0881)
1Die Anerkennungsurkunde enthält
- die Bezeichnung der anerkennenden Steuerberaterkammer,
- Ort und Datum der Anerkennung,
- Firma oder Name der Berufsausübungsgesellschaft,
- die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft,
- Dienstsiegel und
- Unterschrift.
2Außer der Firma oder dem Namen sind keine weiteren Bezeichnungen der Berufsausübungsgesellschaft in die Anerkennungsurkunde aufzunehmen.
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