Abschnitt 1 - Bestimmung der zuständigen Stelle
- § 71 Zuständige Stellen
- § 72 Bestimmung durch Rechtsverordnung
- § 73 Zuständige Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes
- § 74 Erweiterte Zuständigkeit
- § 75 Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
- § 75a Zuständige Stellen bei mehreren betroffenen Berufsbereichen und Bereichen
- § 75b Zuständige Stelle bei der Feststellung nach § 1 Absatz 6
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