Die Amtliche Umsatzsteuer-HandAusgabe 2020/2021 ist wie folgt aufgebaut:
Zunächst sind die für den Besteuerungszeitraum 2020 geltenden Vorschriften des UStG, der UStDV, der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV) und des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) aufgeführt. Dabei sind die Vorschriften nach den Paragrafen des UStG aufgeteilt; § 4 UStG ist darüber hinaus aufgeteilt nach den einzelnen Nummern der Vorschrift, § 18 UStG nach einzelnen Absätzen. Den Gesetzestexten sind die dazugehörigen Vorschriften der UStDV, bei § 5 UStG auch die der EUStBV, sowie die jeweiligen Abschnitte des UStAE zugeordnet. Hier wird der am 31. Dezember 2020 geltende Rechtsstand wiedergegeben. Änderungen zum Vorjahr sind kursiv hervorgehoben. Fett-kursiv gedruckte Passagen des UStAE stellen die Änderungen durch entsprechende BMF-Schreiben aus dem Jahr 2020 gegenüber dem am 31. Dezember 2019 geltenden Rechtsstand dar. Die diesen Änderungen zugrunde liegenden BMF-Schreiben sowie die jeweils vorhergehenden Fassungen der geänderten Abschnitte und die in den BMF-Schreiben enthaltenen Anwendungsregelungen zu den geänderten Abschnitten sind in Fußnoten zu dem geänderten Abschnitt angeführt. Eine jeweils tagesaktuelle Version des UStAE steht auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen unter Themen - Steuerarten - Umsatzsteuer - Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur Nutzung zur Verfügung.
Die aktuellste Fassung des Umsatzsteuergesetzes steht Ihnen auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz oder unter www.gesetze-im-internet.de zur Nutzung zur Verfügung.
Die Anhänge enthalten die Texte weiterer, im Besteuerungszeitraum 2020 zu beachtender Regelungen, insbesondere den Text der Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL), Auszüge aus den Abkommen zu den Abgabenvergünstigungen im NATO-Bereich einschließlich der hierzu ergangenen wichtigen BMF-Schreiben sowie wichtiger Vordrucke, die nicht im UStAE enthalten sind.
Hinzuweisen ist dabei auf Folgendes:
Die in Anhang 1 wiedergegebene Fassung der Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) enthält den am 31. Dezember 2020 geltenden Rechtsstand.
Die in Anhang 2 wiedergegebene Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 (sog. MwStVO) enthält den am 31. Dezember 2020 geltenden Rechtsstand.
Die in Anhang 15 und 16 wiedergegebenen Fassungen der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 (sog. Zusammenarbeits-Verordnung) bzw. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 79/2012 enthalten ebenfalls den am 31. Dezember 2020 geltenden Rechtsstand.
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